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Schweiz Hainard für seine «Wildwest-Methoden» schuldig gesprochen

Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung: Der frühere Neuenburger Regierungsrat Frédéric Hainard ist zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von mehreren Tausend Franken verurteilt worden.

Frédéric Hainard hat sich in seiner Zeit als Neuenburger Regierungsrat des Amtsmissbrauchs, der Nötigung und der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Die Strafe: 40 Tagessätze zu 100 Franken und eine Busse von mehreren Tausend Franken. Das Strafgericht hatte die vom Staatsanwalt beantragte Strafe um mehr als die Hälfte reduziert.

Dinge gleich selbst in die Hand genommen

Hainard wurde politisch bereits vor vier Jahren sanktioniert. «Er stolperte über seine hemdsärmlige Art», sagt SRF-Westschweizer-Korrespondent Sascha Buchbinder. Der Politiker habe den Kampf gegen Sozialmissbrauch zur Chefsache gemacht und die Dossiers gleich selbst in die Hand genommen. «Er führte sich wie ein Ermittler auf und nötigte Sozialhilfebezüger», sagt Buchbinder. Im krassesten Fall werde ihm vorgeworfen, dass er illegal die minderjährige Tochter einer Sozialhilfebezügerin befragt und die Mutter unter Druck gesetzt haben soll.

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Die Geschichte eines Gescheiterten
aus Rendez-vous vom 19.09.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Wildwest-Methoden

Das Benehmen Hainards war derart ausserhalb der Norm, dass er nach nur einem Jahr im Amt zurücktreten musste. Nun hat auch die Justiz die Affäre aus dem Jahr 2010 aufgearbeitet. Das Neuenburger Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers sprach ihn des Amtsmissbrauchs, der Urkundenfälschung und Nötigung schuldig.

Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagen verlangt, der Verteidiger von Hainard einen Freispruch. Das Gericht setzte die auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu 100 CHF, also 4000 Franken an. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken. Weiter muss Hainard einen Teil der Gerichtskosten zahlen. «Der Richter bekundete Mühe, ein passendes Raster für Hainards Wildwest-Methoden zu finden», sagt Buchbinder.

Amt zu recht verlassen

Zwar sprach ihn das Gericht in einigen Punkten frei. Aber alles in allem sei das Betragen Hainards gravierend. Dass damals eine schwierige Situation in einem seiner Ämter geherrscht habe, entschuldige das Vorgehen Hainards nicht, begründete das Gericht. Dieser hatte zusammen mit seiner Geliebten, der er einen Job als Arbeitsinspektorin verschafft hatte, mehrere Einvernahmen persönlich begleitet.

Die bedingte Strafe, die gegen Hainard verhängt wurde, ist allerdings der geringste Preis, den der Mann zahlt. Viel gravierender ist das jähe Ende seiner politischen Karriere. «Der heutige Schuldspruch ist wichtig, weil er unterstreicht, dass Hainard sein Amt zu recht verlassen musste», sagt Buchbinder.

Nächste Woche findet zudem in Bellinzona ein zweiter Strafprozess statt. Dort steht Hainard wegen seiner fragwürdigen Ermittlungsmethoden als früherer Bundesanwalt vor Gericht.

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