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Schweiz Handyanbieter müssen die Regeln lockern

Konsumentenschützer haben sich gegen die Knebelverträge der Mobilfunkfirmen gewehrt – mit Erfolg. Handybesitzer können ihr Abonnement künftig einfacher kündigen.

Junge Frauen tippen auf ihrem Handy.
Legende: Die Allianz will das Kleingedruckte der Mobilfunkanbieter weiterhin genau unter die Lupe nehmen. Keystone

Orange, Sunrise und Swisscom ändern das Kleingedruckte zugunsten der Telefonierenden. Die Schweizer Konsumentenschützer und die Zeitschrift «Beobachter» haben für Handynutzerinnen und -nutzer in der Schweiz gerechtere Vertragsklauseln erwirkt - nach Androhung einer Klage.

Mehr Kündigungsmöglichkeiten

Neu können Kundinnen und Kunden ihr Handyabo kündigen, wenn ein Anbieter die Preise, die Geschwindigkeit, die Bandbreite oder die Netzabdeckung zu ihrem Nachteil verändert, wie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen mitteilte.

Auch dürfen die Telekomanbieter den Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn die Mindestvertragsdauer ohne Kündigung abgelaufen ist. Neu können Verträge nach der Mindestvertragsdauer monatlich gekündigt werden. Swisscom kennt diese Regelung seit 2011, Orange und Sunrise ziehen nun nach.

Und bei der Werbung mit unlimitierten Angeboten, die unter bestimmten Bedingungen limitiert werden, wollen die Unternehmen neu klarer kommunizieren und auf eine täuschende Werbung verzichten.

Klagedrohung brachte Bewegung

«Damit ist ein erster wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Konsumentenrechte im Telekommunikationsmarkt erreicht», schreibt die Allianz. Sie hatte die drei Anbieter auf dem Mobiltelefonmarkt Ende Januar auf Basis des geänderten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt und gefordert, dass missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst werden.

Das UWG verbietet Vertragsklauseln, die zum Nachteil der Konsumierenden «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen». Die Allianz räumte Orange, Sunrise und Swisscom eine Handlungsfrist bis Ende Februar ein, bevor sie wegen Verletzung von Artikel 8 des Gesetzes Klage einreichen werde.

Und was macht die Swisscom?

Jetzt haben die angemahnten Unternehmen reagiert. Orange hat die wichtigsten Punkte bereits per 1. März in Kraft gesetzt. Gleichzeitig seien die AGB vereinfacht und von vier Seiten auf eine Seite reduziert worden, erklärte Orange-Sprecherin Therese Wenger auf Anfrage.

Sunrise publiziert seine neuen AGB im zweiten Quartal des Jahres mit der Lancierung neuer Produkte. Die Forderungen würden darin umgesetzt, sagte Sprecher Roger Schaller. Zum Teil wird Sunrise nach eigenen Angaben sogar weiter gehen als die Konsumentenschützer verlangt haben.

Swisscom will die Umsetzung erst am Freitag kommentieren. Sprecher Christian Neuhaus erklärte jedoch, dass keine der kritisierten Klauseln juristisch anfechtbar sei. Dennoch habe Swisscom an der Diskussion teilgenommen.

«Grosser Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern»

Für die Konsumentenschützer sei das «ein grosser Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern», wird Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, im «Beobachter» zitiert.

Die Allianz verweist auf weitere grosse Baustellen bei der Mobiltelefonie. So etwa die Kosten bei Gesprächen im Ausland, dem Roaming oder die hohen Tarife in der Schweiz. Deshalb spricht die Allianz derzeit von einem «ersten Erfolg».

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