Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Hauseigentümern schmeckt die Formularpflicht nicht

Was hat der Vormieter bezahlt? Auf diese Frage sollen Wohnungsmieter neu landesweit eine Antwort erhalten, wenn es nach dem Bundesrat geht. Mieterhöhungen müssten begründet werden. Der Hauseigentümerverband befürchtet eine Klageflut. Kantone mit Formularpflicht machen unterschiedliche Erfahrungen.

Wer sich nach einer neuen Mietwohnung umschaut, bekommt künftig beim Besichtigungstermin ein Formular in die Hand gedrückt. Dort steht drauf, wieviel Miete der Vorgänger bezahlt hat. Und eine allfällige Mietzinserhöhung muss begründet werden. So will es der Bundesrat.

Neue Studie: Kanton Zürich mit mehr Streitfällen

Der Hauseigentümerverband (HEV) befürchtet nun eine Flut von Klagen von Mietern, die sich gegen Mietzinserhöhungen wehren werden. Im Kanton Zürich, wo die Formularpflicht bereits seit Ende 2013 gilt, gebe es bereits 150 solcher Streitfälle pro Jahr, berichtet Frank Bodmer. Der selbständige Ökonom hat im Auftrag des HEV die Folgen der Formularpflicht in einer Studie untersucht. Er spricht von einer steigenden Tendenz bei den Klagen.

Doch es gibt auch andere Meinungen: Vor anderthalb Jahren kam die Immobilienberatungsfirma Wüest & Partner in einer eigenen Studie zum Schluss, dass die Formularpflicht nicht zwingend zu mehr Streitfällen führt. Jene, die vor den Schlichtungsstellen landeten, drehten sich allerdings öfters als sonst um den Anfangsmietzins.

Im Kanton Zug blieb die Klageflut aus

Im Kanton Zug wiederum wurde die Formularpflicht bereits vor über 20 Jahren eingeführt – und die Klageflut ist ausgeblieben. Simona Dognini von der zuständigen Schlichtungsbehörde muss dort lediglich zwei bis drei Fälle pro Jahr bearbeiten.

Dognini erklärt sich die Zurückhaltung der Mieter wie folgt: «Als Mieter, der in eine Wohnung eingezogen ist, ist es sicher nicht das oberste Ziel, sofort ein Schlichtungsverfahren einzureichen.» Wer das tun will, hat 30 Tage Zeit. So ist es also zulässig, dass der Mieter einen aus seiner Sicht überhöhten Mietzins unterschreibt und einzieht, aber erst nachher den Anfangsmietzins anficht.

«Eigentümer am kürzeren Hebel»

Vor Gericht seien dann die Hauseigentümer am kürzeren Hebel, befürchtet Studien-Co-Autor Bodmer: Denn das grundlegende Argument für eine Mietzinserhöhung sei die Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit. Diese aber lasse sich in der Praxis aufgrund der Anforderungen des Bundesgerichts nicht nachweisen.

Audio
Hauseigentümerverband wehrt sich gegen Transparenz
aus Rendez-vous vom 06.11.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 7 Sekunden.

Die Formularpflicht könne mittel- bis langfristig und bei wachsender Wohnbevölkerung sogar zu einer Wohnungsnot führen, ist Bodmer überzeugt: «Je mehr solcher Fälle es gibt, desto mehr werden sich Eigentümer Investitionen in neue Wohnungen überlegen müssen.»

Die Mieter wollen transparente Mietzinsen, der Hauseigentümerverband warnt davor. Nun muss das Parlament entscheiden, welcher Seite es mehr Gehör verschaffen will.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel