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Schweiz Heute startet der Prozess gegen Maries mutmasslichen Mörder

Der mutmassliche Täter hat eine schwere kriminelle Vergangenheit. Das hat 2013 für einen Sturm der Empörung gesorgt, nicht nur in der Waadt. Heute startet der Prozess gegen den inzwischen fast 39-Jährigen. Die grosse Frage lautet: Wird er verwahrt?

Heute startet der Gerichtsprozess gegen den Mann, der Marie umgebracht haben soll. Der Fall sorgte für grosse Empörung, weil es sich beim mutmasslichen Täter um einen vorbestraften Mörder handelt. Er befand sich im Hausarrest, als er sein Opfer entführte und tötete.

Ein Täter mit schwerer krimineller Vergangenheit

Marie war erst 19 Jahre alt, als sie am Montag, 13. Mai 2013, nach Arbeitsschluss in einem Restaurant in Payerne VD entführt wurde. Die junge Frau kannte den Angreifer; sie hatte ihn übers Internet kennengelernt und pflegte seit kurzem eine Beziehung mit ihm.

Audio
Wird der Möder von Marie verwahrt?
aus HeuteMorgen vom 07.03.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 43 Sekunden.

Der 36-Jährige zerrte die junge Frau mit aller Kraft in sein Auto und fesselte sie mit Klebeband. Vermutlich in der Nacht auf den 14. Mai wurde Marie erdrosselt und leblos in einem Waldstück bei Châtonnaye FR zurückgelassen.

Der mutmassliche Täter wurde im Verlauf des 14. Mai nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verhaftet. Anschliessend führte er die Polizei zur Leiche. Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine schwere kriminelle Vergangenheit hinter sich: Er hatte 1998 seine damalige Freundin entführt, vergewaltigt und getötet. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt.

Entscheid mit fatalen Folgen

Nachdem er zwei Drittel der Haftstrafe verbüsst hatte, befand er sich seit dem Sommer 2012 im Hausarrest. Er trug eine elektronische Fussfessel und arbeitete in einem Unternehmen im Broyebezirk. Nach einem guten Beginn äusserte er am Arbeitsplatz Morddrohungen.

Claude D. wurde daraufhin erneut inhaftiert, wogegen er Rekurs einreichte. Die Richterin des Zwangs- und Massnahmengerichts erteilte diesem Rekurs im Januar 2013 aufschiebende Wirkung, worauf der Mann wieder in den Hausarrest gelangte. Vier Monate später war Marie tot.

Video
Mörder von Marie vor Gericht
Aus 10 vor 10 vom 04.03.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 18 Sekunden.

Die Richterin ist inzwischen nicht mehr bei der Waadtländer Justiz tätig. Die Politik verschärfte zwar die Aufsicht über die kantonalen Justizbehörden und führte den Informationsaustausch zwischen Gefängnispsychiatern und Strafvollzugsbehörden ein. Eine Entschuldigung der politisch Verantwortlichen steht hingegen bis heute aus.

Der mutmassliche Täter wird sich während fünf Tagen vor dem Bezirksgericht der Broye und des nördlichen Kantonsteils der Waadt verantworten müssen. Wegen des grossen Medieninteresses wurde der Prozess nach Renens bei Lausanne verlegt.

Anklage will härtestmögliche Strafe

Der inzwischen fast 39-Jährige ist wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung mit erschwerenden Umständen angeklagt. Er riskiert eine lebenslange Verwahrung, die härteste Massnahme im schweizerischen Strafrecht.

Für Jacques Barillon, Anwalt der Angehörigen des Opfers, drängt sich die härtestmögliche Strafe auf. «Falls Claude D. nicht auf Lebzeiten verwahrt würde, müsste diese Norm schlicht und einfach aus dem Gesetz gestrichen werden», sagt Barillon.

Eric Cottier, der Waadtländer Generalstaatsanwalt, wird die Anklage vertreten. Um eine lebenslange Verwahrung beantragen zu können, muss er sich auf zwei grundsätzlich übereinstimmende Expertengutachten abstützen können. Laut Cottier sind die zwei bestellten Gutachten zwar nicht identisch, liegen aber auch nicht diametral auseinander.

Der Neuenburger Gutachter Philippe Vuille beschreibt den Angeklagten als unzugänglichen Psychopathen, der bis an sein Lebensende untherapierbar sei. Auch der Solothurner Experte Lutz-Peter Hiersemenzel spricht von schweren Persönlichkeitsstörungen und einem hohen Rückfallrisiko. Aus Sicht der Wissenschaft sei jedoch keine Prognose bis ans Lebensende möglich.

Für Loïc Parein, den Anwalt des Angeklagten, sind die juristischen Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung damit nicht erfüllt.

Rolle des Opfers im Fokus

Bei der Verhandlung dürfte neben der Frage der Verwahrung auch die Beziehung zwischen Mörder und Opfer unter die Lupe genommen werden. Während der Untersuchung machten verschiedene, von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigte Hypothesen die Runde.

Vor allem zu reden gab ein Blog von Marie, der laut Verteidigung belegen soll, dass die junge Frau sexuelle Dienste im Internet anbot. Die Familie von Marie, die ebenfalls am Prozess teilnehmen wird, bezweifelt, dass die Daten echt sind. Das Urteil wird am 24. März erwartet.

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