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Schweiz Hin und Her mit dem Gesetz für Risikosportarten

Bungeespringen, Canyoning oder Riverrafting: Wer solche Risikosportarten anbietet, braucht heute eine besondere Bewilligung. So stehts im Risikoaktivitätengesetz. Der Bundesrat wollte dieses Gesetz im November aufheben – aus Spargründen. Jetzt hat er seine Meinung wieder geändert.

21 Menschenleben hat ein Canyoning-Unfall im Jahr 1999 im Saxetbach im Berner Oberland gefordert. 15 Jahre später ist das Gesetz in Kraft getreten, das solche Fälle verhindern soll. Letztes Jahr, nur gerade eineinhalb Jahre später, sollte es bereits wieder verschwinden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass das Gesetz «keine zusätzliche Sicherheit» gebracht habe, begründete der Bundesrat.

Qualifikation von Anbietern erfordert

Die geplanten Einsparungen bezifferte er auf bescheidene 150'000 Franken. Jetzt hat der Bundesrat diesen Sparentscheid nun wieder rückgängig gemacht. Das freut den Schweizerischen Bergführerverband. Geschäftsführer Wolfgang Wörnhard hatte sich für das Gesetz stark gemacht: «Einen Unfall kann es nicht verhindern. Aber es verhindert, dass unqualifizierte Akteure unterwegs sind.»

Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass jeder Anbieter eine Bewilligung vom Kanton braucht. Dafür muss er seine Mitarbeiter entsprechend ausbilden und eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung abschliessen. Der ursprüngliche Plan des Bundesrats, das Gesetz innert kürzester Zeit wieder abzuschaffen, sei unseriös gewesen, kritisiert der Vertreter der Schweizer Bergführer: «Die Zeit war wirklich sehr kurz und eine sorgfältige Evaluation haben wir nicht gesehen.»

«Gesetz bringt nicht, was es verspricht»

Doch bereits regt sich Widerstand im Parlament. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, stimmte schon 2009 gegen die Einführung des Gesetzes. Dementsprechend enttäuscht ist sie, dass der Bundesrat nun daran festhalten möchte. «Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir diese 150'000 Franken einsparen können.»

Audio
Bundesrat krebst bei Aufhebung des Risikosportartengesetzes zurück
aus HeuteMorgen vom 27.05.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

Das Gesetz bringe nicht, was es versprochen habe, sagt sie. «Die Anbieter sind selber aktiv geworden. Und letztlich kann der Staat nicht alles regulieren, das ist auch Aufgabe dieser privaten Anbieter.»

Für das Risikoaktivitätengesetz bleibt also das Risiko bestehen, dass es vom Parlament doch noch gestrichen wird.

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