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Schweiz Höhere Besteuerung für Grenzgänger im Tessin

Italienische «Frontalieri» werden ab dem kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten. Der Schweiz und Italien soll das Mehreinnahmen in Millionenhöhe bringen.

Im Kanton Tessin müssen Grenzgänger, die täglich nach Italien zurückkehren, künftig mehr Steuern bezahlen. Die von der Regierung dem Kantonsparlament vorgeschlagene Gesetzesänderung wurde mit grosser Mehrheit angenommen. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Quellensteuer war von der Tessiner SVP ausgegangen.

Durch die Massnahme können Kanton und Gemeinden mit mehreren Millionen Franken Mehreinnahmen rechnen. So darf der Kanton mit 4,3 Millionen, die Tessiner Gemeinden mit 7,8 Millionen Franken Mehreinnahmen rechnen. Der italienische Fiskus wird rund 8 Millionen Franken zusätzlich einnehmen.

Ausnahmen für Wochenaufenthalter

Bisher galten in den Tessiner Gemeinden unterschiedliche «Multiplikatoren» zur Besteuerung der Grenzgänger. In einem Grossteil lag die steuerliche Belastung der Grenzgänger unter dem Wert der dort wohnhaften Bevölkerung.

Da die «Frontalieri» zudem die Strasseninfrastruktur intensiv nutzten, sei eine Angleichung und Anhebung der steuerlichen Belastung gerechtfertigt, sagten die Unterstützer aus dem Lager der SVP.

Ausgenommen von der Änderung sind Grenzgänger, die nur wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren und in der Zwischenzeit im Tessin leben und arbeiten. Im Südkanton waren laut Bundesamt für Statistik im zweiten Quartal 2014 rund 62'500 Grenzgänger beschäftigt.

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