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Schweiz Im Alter weniger arbeiten: Die Post macht's vor

Der neue Gesamtarbeitsvertrag der Post enthält eine Besonderheit, die aufhorchen lässt. Ältere Mitarbeitende haben neu einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu verringern.

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Neuer Rechtsanspruch für Postangestellte
aus Heute um Vier vom 02.03.2015.
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Unternehmen wie etwa die SBB überlegen derzeit, wie sie einen Teil ihrer Mitarbeiter auch über das Pensionsalter hinaus halten können, dies wegen des Fachkräftemangels. Die Post hingegen lässt Mitarbeitenden, die über 58 Jahre alt sind, die Wahl, ob sie ihr Pensum kürzen wollen.

Eine Vollzeitstelle kann dabei maximal auf 50 Prozent reduziert werden. Pensenkürzungen waren dort zwar früher schon einfacher möglich als bei anderen Unternehmen. Nun haben ältere Mitarbeitende aber gar einen Rechtsanspruch darauf.

Dies scheint zunächst überraschend. Das ist es aber nicht, wenn man weiss, dass die Post ihr Unternehmen in nächster Zukunft umbauen muss. In den Poststellen und im Briefversand braucht sie immer weniger Mitarbeitende.

Anspruch auf eine Pensenreduktion

Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen kann das Unternehmen vielleicht später Kündigungen vermeiden. Allerdings muss man sich als älterer Arbeitnehmer gut überlegen, ob man sich eine solche Reduktion des Pensums leisten kann. Wer weniger lange arbeitet, muss den Lohnausfall und die Rentenkürzung selbst finanzieren.

Anders als bei den SBB, dort können Mitarbeiter, die körperlich Schwerarbeit leisten, ab 60 kürzertreten und bekommen finanzielle Einbussen von einer Stiftung teilrückerstattet.

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