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Schweiz Journalisten dürfen Einsätze der Polizei dokumentieren

Vor fünf Jahren machte ein Pressefotograf Bilder der Polizei bei einer heiklen Aktion. Er wurde dabei festgenommen. Zu Unrecht, entschied nun das Zürcher Obergericht.

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Pressefreiheit gerichtlich bestätigt
aus SRF 4 News aktuell vom 27.08.2013.
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Die Polizei löste am 4. Juli 2008 eine Besetzung des alten, ungenutzten Stadions Hardturm in Zürich auf. Pressefotograf Klaus Rózsa fotografierte und wurde von zwei Polizisten unsanft festgenommen. Er wehrte sich dagegen. In erster Instanz wurde er schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldbusse verurteilt.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich wurde nun vom Zürcher Obergericht umgestossen. Es sprach Rózsa vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie des Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung frei.

«Unrecht korrigiert»

Der Entscheid sei auf zwei Ebenen wichtig, sagt Stefanie Vonarburg von der Mediengewerkschaft Syndicom. «Einerseits wurde das Unrecht gegenüber Klaus Rózsa korrigiert. Andererseits ist das Urteil wichtig, weil das Gericht festhält, dass Medienschaffende nicht bei ihrer Arbeit behindert werden dürfen.» Es sei ihnen erlaubt, die Polizei bei ihrer Arbeit zu filmen oder zu fotografieren.

Polizei spricht von Einzelfall

Die Stadtpolizei Zürich nehme das Urteil zur Kenntnis, sagte Stapo-Sprecher Marco Cortesi. Es handle sich bei dem Vorfall um einen Einzelfall. Die Stapo sei ein Korps, das darauf schaue, «dass die Journalisten bei der Arbeit nicht behindert werden».

«Wir hoffen sehr, dass der Umgang der Polizei mit Medienschaffenden durch dieses Urteil verbessert wird», sagt Vonarburg. Sie hoffe auch, dass die Zürcher Polizei diesbezüglich eine Dienstanweisung erlasse. «Polizisten müssen sich gefallen lassen, dass sie bei ihrer Arbeit gefilmt oder fotografiert werden.»

Untersuchung gegen Polizisten

Bereits im vergangenen Juni hatte Rózsa vor dem Bundesgericht Recht bekommen: Er hatte die Einstellungsverfügung der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen die beiden beteiligten Polizisten angefochten. Das Bundesgericht hiess seine Beschwerde gut und wies die Staatsanwaltschaft an, eine Strafuntersuchung gegen die Polizisten durchzuführen.

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