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Schweiz Keine IV-Rente für Opfer von Polizeigewalt

Ein 25-Jähriger, der irrtümlich von einer Sondereinheit der Polizei verhaftet worden ist, erhält keine IV-Rente. Laut Bundesgericht haben ihm die Behörden zu Recht nicht abgenommen, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide.

Der Fall hat seinerzeit landesweit Schlagzeilen gemacht: Die Zentralschweizer Polizeisondereinheit Luchs verfolgte 2005 im Kanton Schwyz zwei junge Männer in ihrem Auto. Sie verdächtigte sie als Kriminelle und nahm sie schliesslich unter Einsatz von Gewalt fest. Dass einer der irrtümlich Verhafteten unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, glaubt ihm das Bundesgericht nicht.

Einer der jungen Männer kämpft seither hartnäckig um eine IV-Rente, weil er seit dem harten Einsatz unter massiven Ängsten leide und nicht mehr arbeiten könne. Jetzt hat das Bundesgericht abschliessend gegen den jungen Mann entschieden. Es stützt die Invalidenversicherung, welche dem Mann keine Rente bezahlen will. Der Geschäftsleiter der IV-Stelle Schwyz, Andreas Dummermuth, ist zufrieden über das Urteil. Er ist der Meinung, dass der junge Mann die IV betrügen wollte, und deshalb hat die IV dem Mann bis jetzt auch kein Geld ausbezahlt.

Audio
Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz
aus Rendez-vous vom 13.12.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

Detektiv trotz ärztlichem Gutachten

Die Versicherung hatte schon früh Zweifel an der Darstellung des jungen Mannes, obwohl er ärztliche Gutachten beibrachte. Sie schaltete darum einen Detektiv ein. Dessen Beobachtungen bestärkten ihre Skepsis.

Denn während der junge Mann angab, er getraue sich nur mit grosser Angst auf die Strasse und ertrage keinen Lärm, absolvierte er die Fahrprüfung oder servierte an einem Fest.

Hängiges Verfahren wegen Betrug

Vor zwei Jahren hat die IV darum ihrerseits die Justiz eingeschaltet und gegen den jungen Mann ein Strafklage wegen Betrugs deponiert. Dieses Verfahren ist noch hängig. Für den Anwalt des jungen Mannes, David Husmann, dagegen zeigt Bundesgerichtsurteil, dass es IV-Klagen aufgrund von psychischen Leiden grundsätzlich schwer haben.

Es gebe in diesem Fall zwei unabhängige ärztliche Gutachten, die belegten, «dass da etwas ist». Er habe den Eindruck, dass man den Überwachungsprotokollen und den Aufnahmen eher Glauben schenke als den Ärzten.

Freispruch der Polizisten angefochten

Die Folgen des missglückten Polizeieinsatzes vor sieben Jahren wird die Justiz aber noch länger weiterbeschäftigen. Hängig ist noch immer ein Gerichtsverfahren gegen die verantwortlichen Polizisten. Das Strafgericht Schwyz hat die beiden Einsatzleiter zwar freigesprochen. Die Opferanwälte aber haben das Urteil ans Kantonsgericht weitergezogen. (lin, sda)

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