18, 44, 52, 58, 69: Der Anstieg an Neuinfizierten der letzten Tage macht den Schweizern Sorge. Trotzdem gibt es keine nationale Maskenpflicht.
Erkrankt ein Fahrgast, dann kann er klagen
«Rechtlich ist das problematisch», sagt Anwalt Martin Hablützel gegenüber SRF. Er ist Spezialist für Haftpflichtrecht und findet, dass der Bund und die Kantone ihre Sorgfaltspflicht verletzen, weil sie keine Maskenpflicht einführen.
Für Anwalt Martin Hablützel ist klar: Es gehört zur Aufgabe des Bundes und der Kantone, die Bevölkerung vor der Übertragung des Covid-19-Virus zu schützen. So wie es im Epidemie-Gesetz auch definiert ist. Das heisst: Erkrankt ein ÖV-Fahrgast am Virus, dann kann er klagen. Hablützel: «Wenn der Fahrgast den Nachweis erbringt, dass er im öffentlichen Verkehrsmittel angesteckt wurde, er daran erkrankt und einen Schaden erleidet, so kann er einen Schadenersatz gegenüber dem Bund beanspruchen.»
«Wenn der Fahrgast den Nachweis erbringt, dass er im öffentlichen Verkehrsmittel angesteckt wurde, er daran erkrankt und einen Schaden erleidet, so kann er einen Schadenersatz gegenüber dem Bund beanspruchen.
Rechtsprofessor Thomas Gächter stimmt Hablützel zu, sieht aber zwei Probleme. «Die Wirksamkeit der Maskenpflicht ist nicht vollständig wissenschaftlich belegt und der Zusammenhang zwischen der Ausbreitung und der Unterlassung der Maskenpflicht ist sehr schwer nachzuweisen.»
SRF hat auch den Bund um eine Einschätzung gebeten – leider vergeblich.
«Maskenpflicht noch nicht gerechtfertigt»
Erreichbar war hingegen Lukas Engelberger, der Präsident von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Er wiegt ab: «Haftungsfragen stehen derzeit für mich nicht im Vordergrund. Es geht jetzt darum die Krise zu bewältigen. Richtig zu bewältigen.» Zudem seien die Kantone und der Bund überzeugt, dass die Maskenpflicht im ÖV heute noch nicht gerechtfertigt ist.
Haftungsfragen stehen derzeit für mich nicht im Vordergrund. Es geht jetzt darum die Krise zu bewältigen. Richtig zu bewältigen.
Dazu sagt Anwalt Hablützel: «Man kennt die nötigen Gefahrenabwehrmassnahmen. Es ist eine einfache Möglichkeit, eine Maskenpflicht anzuordnen. Wird diesen nicht eingeführt, dann kann Bund verantwortlich gemacht werden.»
Verletzen Bund und Kantone tatsächlich ihre Sorgfaltspflicht? Klar ist: Am Ende entscheiden die Gerichte, wenn es zu Klagen kommt.