Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Kesb-Fall: Immunität schützt Schwander nicht

Die Berner Justiz kann ein Strafverfahren gegen Pirmin Schwander einleiten. Der Schwyzer SVP-Nationalrat ist nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Er soll eine Mutter unterstützt haben, ihr Kind vor der Kesb zu verstecken.

Pirmin Schwander ist nicht durch seine Immunität geschützt. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat sind beide zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Immunität in diesem Fall nicht vor Strafverfolgung schützt. Die Rechtskommission des Ständerates ist mit 8 zu 3 Stimmen der Immunitätskommission des Nationalrates gefolgt, wie sie Montag mitteilte.

Die Immunität

Box aufklappen Box zuklappen

Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen für Äusserungen im Parlament absolute Immunität vor Strafverfolgung. Relative Immunität geniessen sie für Taten, die unmittelbaren Zusammenhang mit dem Amt haben. Ein Strafverfahren kann es nur mit Ermächtigung der Parlamentskommissionen geben. Bei anderen strafbaren Handlungen gibt es keine Immunität.

Beide Kommissionen sind der Auffassung, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Schwander besteht. Deshalb sind sie auf das Gesuch der Justiz um Aufhebung der Immunität nicht eingetreten. Ein Entscheid über die Aufhebung der Immunität hat sich damit erübrigt.

Schutz durch Immunität schrumpft

Die Nationalratskommission hatte darauf hingewiesen, dass die Immunitätsbestimmungen erst 2011 revidiert worden seien. Es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, das Strafverfolgungsprivileg restriktiver anzuwenden und den Schutzbereich der relativen Immunität enger zu fassen.

Daher sei nicht jegliche im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Mandat stehende Handlung geschützt. Vielmehr müsse eine enge Verbindung zwischen den vorgeworfenen Handlungen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit vorliegen. Diese sei im Fall Schwander nicht gegeben.

Ermittlungen wegen Beihilfe zur Kindesentführung

Ob Schwanders Handlungen strafrechtliche Konsequenzen haben, wird die Justiz entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen ihn wegen Gehilfenschaft zur Kindesentführung. Der Nationalrat soll eine im Ausland untergetauchte Bielerin finanziell unterstützt haben, die ihr Kind vor der Kesb versteckte.

Im Oktober 2015 wollte die Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft. Schwander soll der Frau über deren Anwalt 7000 Franken überwiesen haben, als sie auf der Flucht war.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel