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Schweiz Kino verwehrte Rollstuhlfahrer den Zutritt - zu Recht

Mitarbeiter eines Genfer Kinos liessen einen Behinderten nicht in den Saal. Aus Sicherheitsgründen, hiess es. Das Bundesgericht ist nun derselben Meinung.

Der Vorfall ereignete sich 2008: Ein Paraplegiker wollte sich im Kino allein einen Film anschauen, der in Genf sonst nirgends gezeigt wurde. Das Personal verwehrte ihm aus Sicherheitsgründen den Zutritt, weil das Gebäude nicht behindertengerecht ausgebaut und der Kinosaal für Rollstuhlfahrer nur mit Hilfe Dritter zugänglich ist. Die Behindertenorganisation Integration Handicap legte daraufhin eine Beschwerde ein.

Ein Rollstuhlfahrer
Legende: Nicht in jeder Ungleichbehandlung liegt eine Diskriminierung vor, sagt das Bundesgericht. Keystone

Das Bundesgericht hat nun aber entschieden, dass die Zutrittsverweigerung keine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung Behinderter darstellte.

Rekurs in Strassburg möglich

 

Die Abweisung sei durch Sicherheitsbedenken und nicht durch mangelnde Toleranz oder durch die Absicht zum Ausschluss motiviert gewesen. Im Falle einer Evakuation bestehe für Rollstuhlfahrer immer ein erhöhtes Risiko. Werde eine behinderte Person bei der Räumung verletzt oder gar getötet, habe der Betreiber zudem den Vorwurf zu befürchten, ihr zwar ein Billett verkauft, sich aber in der Folge nicht ausreichend gekümmert zu haben.

 

Die Behindertenorganisation Integration Handicap will nun einen Rekurs an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg prüfen.

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