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Corona - EU will einheitliche Reisebeschränkungen
Aus Echo der Zeit vom 04.09.2020. Bild: Keystone
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Klarheit bei Reisen in Europa Corona-Reisevorgaben der EU: Das sind die Folgen für die Schweiz

Die EU will einheitliche Corona-Reisebeschränkungen, die auch für die Schweiz gelten sollen. Das wird hier begrüsst.

Momentan entscheidet jedes Land in der EU eigenständig über die Einreisebestimmungen und die Quarantäne-Auflagen. Damit soll bald Schluss sein: Die EU-Kommission will ein allgemein verbindliches System einführen.

Der Vorschlag der Kommission bedingt die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten. Gelten würden sie für alle EU-Länder sowie den Schengenraum – also auch für die Schweiz.

Die Empfehlungen der EU-Kommission

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Konkret empfiehlt die Kommission zum Beispiel, nur diejenigen Gebiete in der EU als Hochrisikogebiete einzustufen, in denen die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten Covid-19-Fälle über 50 liegt und der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten Covid-19-Tests drei Prozent oder mehr beträgt oder in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten Covid-19-Fälle über 150 pro 100 000 Personen liegt.

Von Einreisende aus solchen Gebieten könnte dann verlangt werden, sich 14 Tage lang in Quarantäne zu begeben oder vorzugsweise bei Ankunft einen Covid-19-Test zu machen.

Was sagt der Bund dazu? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreiben in einer koordinierten Stellungnahme, dass man die Bemühungen zu einer besseren Koordinierung und zur Etablierung gemeinsamer Standards begrüsse. Die Schweiz habe grundsätzlich ein Interesse an einheitlichen europäischen Standards.

Will der Bund die EU-Regeln übernehmen? Die Behörden stellen klar, dass die Schweiz die Standards und Regeln nur soweit übernehmen werde, wie sie ihren eigenen Bedürfnissen entsprechen. Klar ist: Die Schweiz wurde bereits diese Woche in Brüssel dazu angehört. Die genauen Vorschläge der Kommission würden nun analysiert und man werde sich auch weiterhin einbringen, so das BAG und das SEM.

Wären Ausnahmen, wie sie momentan für Frankreich gelten, weiterhin möglich? Wenn man den Vorschlag der Kommission liest, ja. Denn es werden nur Regeln definiert, nach welchen keine Massnahmen beschlossen werden dürfen. Um zu verhindern, dass einzelne Länder vorpreschen, wird zum Beispiel definiert, wann der freie Personenverkehr nicht eingeschränkt werden darf. Weiter sollen Personen, die als systemrelevant gelten – oder auch Grenzgänger – nicht in Quarantäne müssen. Die Regeln wären analog zu denen, die bereits beim Lockdown im Frühling galten.

SRF 4 News, Echo der Zeit, 4. September 2020, 18:00 Uhr

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