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Verletzung des Kommissionsgeheimnisses: Ex-SVP-Nationalrat Weyeneth zu seinem Verweis
Aus 10 vor 10 vom 01.06.2015.
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Schweiz Kommissionsgeheimnis: Einen Verweis gibt es ganz selten

Verstösst ein Politiker gegen das Kommissionsgeheimnis, kann das einen Verweis zur Folge haben. Meist hebt das Parlament diesen aber wieder auf. Eine Ausnahme bildet Hermann Weyeneth. Über seinen Verweis kann der frühere SVP-Politiker nur lachen.

Was in den Kommissionen des Parlaments passiert, ist geheim. Theoretisch wenigstens. Denn oft genug kommt es vor, dass die Politiker das Kommissionsgeheimnis verletzen und Informationen an die Medien weitergeben. In einem solchen Fall kann das Ratsbüro des National- oder Ständerats ein Disziplinarverfahren gegen die betroffene Person eröffnen und einen Verweis aussprechen.

Das aber geschieht selten – in den letzten 20 Jahren gab es gerade einmal neun Fälle. In sieben davon hob der Nationalrat die Verweise wieder auf. Denn die Betroffenen können gegen den Entscheid des Ratsbüros Rekurs einlegen.

SVP-Politiker Hermann Weyeneth im Nationalrat
Legende: SVP-Politiker Weyeneth war überzeugt, richtig gehandelt zu haben. Dennoch focht er den Verweis des Ratsbüros nicht an. Keystone

Belastende Passagen gestrichen

Einer der zwei Politiker, die ihren Verweis nicht anfochten, ist der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth. Auch bei ihm stellte das Ratsbüro 1996 fest, dass er das Kommissionsgeheimnis verletzt habe – doch ging es dabei um weit mehr als um die unverbindlichen Antworten des Bundesrats im Fall Markwalder.

Denn Weyeneth war Mitglied einer Untersuchungskommission, die Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes untersuchte. Als es um den Schlussbericht ging, strich die Kommission gewisse Stellen aus dem Bericht, die den Bundesrat belastet hätten – Weyeneths Meinung nach zu Unrecht. Also machte der Nationalrat den Vorgang publik.

Mengele statt Mörgeli

Die Folge: Das Ratsbüro sprach einen Verweis aus, weil Weyeneth das Kommissionsgeheimnis «schwerwiegend» verletzt habe. Dieser war zwar überzeugt, richtig gehandelt zu haben. Dennoch wehrte er sich nicht gegen die Massnahme. «Das interessierte niemanden mehr, die Geschichte war längst gelaufen», sagt der Berner heute und lacht.

Andere liessen den Verweis nicht auf sich sitzen. So plauderten 2008 fünf Nationalräte aus, dass Bundesrat Pascal Couchepin in einer Kommissionssitzung die Namen von Nationalrat Christoph Mörgeli und Nazi-Verbrecher Josef Mengele durcheinandergebracht hatte.

Das Ratsbüro reagierte, indem es den fünf Parlamentariern einen Verweis erteilte. Der Nationalrat hingegen sah die Sache anders. Er sprach die Angeklagten frei und lehnte die Verweise des Büros deutlich ab.

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