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Menschen in Asylzentren müssen besser vor Gewalt geschützt werden
Aus Nachrichten vom 18.01.2021.
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Konflikte in Asylzentren Asylsuchende sollen besser vor Gewalt geschützt werden

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schweizer Asylzentren müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Das schreibt die nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in einem Bericht.
  • Sie empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration zu prüfen, was in der Betreuung geändert werden muss, damit Konflikte mit Gewalt vermindert werden können.
  • Die Kommission hat in den letzten zwei Jahren mehrere Asylzentren überprüft und die Analyse und ihre Empfehlungen nun veröffentlicht.

Die NKVF empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) als verantwortliche Stelle für die Zentren, das Sicherheitspersonal besser für den Einsatz in Asylzentren auszubilden. Die Kommission habe während ihren Kontrollbesuchen wiederholt festgestellt, dass Konflikte zum Alltag in einem Bundesasylzentrum (BAZ) gehörten und diese zuweilen in Gewalt eskalierten.

Konflikte werden von beiden Seiten angezettelt

Die Konflikte geschähen in beide Richtungen – ausgehend von Asylsuchenden gegen das Personal oder ausgehend von Mitarbeitenden gegen Asylsuchende. Bei solchen Situationen sei es mehrmals vorgekommen, dass das Sicherheitspersonal Asylsuchende körperlich fixiert, sie in «Besinnungsräume» gebracht oder Pfefferspray gegen sie eingesetzt habe.

Mehrere Personen, welche solche Situation beobachteten, hätten das Vorgehen als unangemessen taxiert. Entsprechend gibt es mehrere Strafverfahren gegen Mitarbeitende der Sicherheit, die von Asylsuchenden eingeleitet wurden.

Betroffene Personen besser erkennen

Die Kommission sieht auch in anderen Bereichen Handlungsbedarf. So würden etwa besonders bedürftige Asylsuchende zu wenig gut erkannt. Gemeint sind etwa Personen, die Opfer von Menschenhandel, Folter oder von sexueller, psychischer und physischer Gewalt geworden sind.

Das Personal sei diesbezüglich mehrheitlich unzureichend sensibilisiert. Zudem seien die Rollen der verschiedenen Mitarbeitenden oder externen Akteure sowie die Prozesse nach wie vor unklar. Die Mitarbeitenden müssten wissen, wo und mit welchen Informationen sie sich in solchen Situationen melden müssten.

Acht Zentren überprüft

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Die NKVF besuchte zwischen Januar 2019 und Juli 2020 die Bundesasylzentren Boudry/NE, Kappelen/BE, Kreuzlingen/TG, Flughafen Genf/GE, die Tessiner Zentren Balerna, Chiasso und «Via Motta» sowie die Halle 9 Oerlikon/ZH.

Das SEM will dafür bis im Frühling 2021 einen Leitfaden einführen. Die Kommission empfiehlt, darin die Erkennung, die Identifikation sowie die Unterstützung und den Schutz dieser Betroffenen ausdrücklich zu regeln.

Frauen vor sexueller Gewalt schützen

Zudem sollen Frauen in Asylzentren besser vor geschlechter-spezifischer Gewalt geschützt werden. Die Kommission empfiehlt, in sämtlichen BAZ Räume für Frauen zur Verfügung zu stellen, in welchen sich die Frauen ohne Männer treffen können. Betroffene sollen zudem umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt und nötigenfalls an gesetzlich vorgeschriebene Stellen überwiesen werden.

Auch bei Menschen mit psychischen Problemen muss aus Sicht der NKVF mehr unternommen werden. Heute werde aufgrund der beschränkten Aufenthaltsdauer in den Zentren mit einer Behandlung gewartet, bis die Personen einem Kanton zugewiesen werden.

«Grundsätzlich menschenrechtskonform»

Abgesehen von gewissen Verbesserungspotentialen erachtet die Kommission die Unterbringung von Asylsuchenden grundsätzlich als menschen- und grundrechtskonform. Besonders positiv beurteilt die Kommission, dass für Kinder und Jugendliche in Asylheimen ein Grundschulunterricht eingeführt wurde. Zudem sei die im Bundesasylzentrum in Kreuzlingen (TG) eingeführte Suchtsprechstunde «vorbildhaft».

SRF 4 News, 18.01.21, 12:30 Uhr;

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