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Die Verwahrungsabteilung in der Strafanstalt Pöschwies.
Legende: Trotz jahrzehntelangen Vergehen an Frauen: Der Serientäter soll nicht verwahrt werden. Keystone
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Schweiz Lebenslange Verwahrung für Serien-Vergewaltiger aufgehoben

Immer wieder verging er sich in den letzten 40 Jahren an Frauen. Auch, nachdem ihm Hafterleichterungen gewährt wurden. Die Basler Justiz beschloss, den Serientäter lebenslang zu verwahren. Jetzt hebt das Bundesgericht den Entscheid auf – die Taten seien nicht schlimm genug.

Das höchste Schweizer Gericht will einen Serien-Sexualstraftäter nicht lebenslänglich verwahren. Der heute 58-jährige Mann hatte in den 1980er-Jahren 24 Frauen vergewaltigt, missbraucht oder genötigt und war wegen Gemeingefährlichkeit verwahrt worden. Trotzdem gewährte ihm die Luzerner Justiz 2011 Hafterleichterungen.

Er kam frei und zog nach Basel, wo er wenig später zwei Frauen betäubte und sich an ihnen verging. Die Basler Justiz verurteilte ihn letztes Jahr zu viereinhalb Jahren Gefängnis und ordnete die lebenslange Verwahrung an. Die hebt das Bundesgericht nun auf.

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Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung für Sexualstraftäter
aus Rendez-vous vom 30.11.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 36 Sekunden.

Bedingungen nicht erfüllt

Die höchsten Richter interpretieren das Gesetz so, dass für eine lebenslängliche Verwahrung sämtliche Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssten. Das heisst: Zwei Gutachter schliessen eine Therapierbarkeit des Täters aus – und die Taten müssen besonders schwer sein.

Das sei bei den jüngsten Tathandlungen nicht der Fall. Und mit der Betäubung könne eine lebenslange Verwahrung nicht begründet werden, urteilt das Bundesgericht.

SRF-Korrespondent Buchbinder: «Öl ins Feuer der Justizkritiker»

«Das Bundesgericht folgt der Logik, dass es für die lebenslange Verwahrung – die extremste Massnahme, die wir kennen – extrem hohe Hürden braucht. Um diese zu nehmen, reicht Betäubung nicht aus, um aus einem sexuellen Missbrauch einen besonders schweren Fall zu machen, sagt das Bundesgericht. Mit solch hohen Hürden ist allerdings nicht erkennbar, wie der Gesetzesartikel künftig noch angewandt werden soll. Es scheint so zu sein, als ob die Verwahrungsinitiative wirkungslos geblieben ist.

Dieser extreme Fall ist exemplarisch, wie schwer sich die Justiz mit solchen Tätern tut. Zig-Mal wurde der Täter begutachtet – wie ein roter Faden zieht sich die Ratlosigkeit der Gutachter durch den Fall. Die einen nahmen Fortschritte wahr, die anderen warnten eindringlich vor seiner Gemeingefährlichkeit. Zum Schluss setzte sich ein Gericht über die Fachkommission hinweg und ordnete eine Vollzugslockerung an. Das ging gerade einmal drei Monate gut. Der Fall zeigt, dass es fast unmöglich ist, diese Menschen dauerhaft auf ihre Gefährlichkeit hin zu beurteilen – und er ist Öl ins Feuer der Justizkritiker.»
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