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Hustensaft als Partydroge: Kommt die Rezeptpflicht?
Aus Espresso vom 03.05.2018. Bild: Key
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Medikamenten-Missbrauch Hustensaft als Partydroge: Kommt die Rezeptpflicht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Heilmittelgesetz wird revidiert. Künftig gibt es weniger Abgabekategorien. 650 Arzneimittel werden dabei überprüft.
  • Auf dieser Liste sind auch Hustensäfte mit Codein, die oft als Partydroge von Jugendlichen und als Ersatz-Rauschmittel von Heroinabhängigen missbraucht werden.
  • Suchtpräventionsstellen und die Kantonsapothekervereinigung fordern eine Verschärfung: Wie im Ausland sollen Codeintropfen und Hustensäfte rezeptpflichtig werden.
  • Das Suchtpotential von Codein ist unbestritten. Doch richtig angewendet, lindert es den Reizhusten schnell und effizient.
  • Der Entscheid von Swissmedic fällt bis zum Herbst 2018.

Codein ist eine Substanz aus der Familie der Opiate und ist verwandt mit schweren Rauschmitteln wie Heroin und Morphium. Urs Rohr von der stadtzürcher Suchtpräventionsstelle ordnet die Verwendung von codeinhaltigen Hustensäften vor allem der Hip-Hop-Kultur zu: «Es fand eine Heroisierung dieser Hustensäfte statt, ähnlich wie in den 70er- und 80er-Jahren beim Gebrauch von Cannabis im Zusammenhang mit der Reggae- und Rastakultur.»

Apotheker in der Verantwortung

Codeinhaltige Hustensäfte sind von der Heilmittelbehörde Swissmedic in die Abgabekategorie C eingeteilt worden. Das bedeutet, dass sie von Fachpersonal in Apotheken ohne ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen. Allerdings schreibt ihnen die Sorgfaltspflicht ein Beratungsgespräch vor, damit sie solche Hustensäfte nicht an unter 18-Jährige abgeben und auch nicht an Kunden, bei denen ein Missbrauch vermutet wird.

Zahlen über den Missbrauch gibt es nicht, doch der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse, das Bundesamt für Gesundheit BAG und auch die Schweizerische Kantonsapothekervereinigung bestätigen, dass die verstärkte Nachfrage auf eine missbräuchliche Verwendung schliesse.

Schwarze Schafe

Die Kantonsapotheker nehmen ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde der Apotheken wahr, indem sie diese sensibilisieren. Es finden auch Kontrollen statt, wo die Buchhaltung einer Apotheke auf besonders hohe Umsätze mit codeinhaltigen Hustensäften untersucht wird. Verwarnungen und Verfügungen sind möglich. So können fehlbare Apotheker dahingehend bestraft werden, solche Präparate in ihrem Laden nur noch gegen ein ärztliches Rezept abzugeben.

Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 kennt Fälle von Apotheken, die vom Kantonsapotheker gerüffelt wurden und auch dem Suchtexperten Urs Rohr sind Wiederverkäufer bekannt, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Insgesamt stellt er der Apothekerzunft aber ein gutes Zeugnis aus. Man schaue aufgrund der bekannten Problematik sehr genau hin.

Bald Rezeptpflicht?

Die Heilmittelbehörde Swissmedic überprüft zurzeit 650 Arzneimittel der Abgabekategorie C. Diese wird künftig aufgehoben. Rund 90 Prozent der Artikel werden voraussichtlich leichter zugänglich (Kategorie D) und künftig auch in Drogerien erhältlich sein. Präparate mit Suchtpotential dürften aber eher erschwert zugänglich gemacht werden (Kategorie A oder B).

Dies auch, weil Hustensäfte mit Codein in den Nachbarländern bereits verschreibungspflichtig sind. Es lässt sich deshalb ein eigentlicher Einkaufstourismus unter anderem aus der deutschen Hip-Hop-Szene feststellen, die sich in Schweizer Apotheken mit ihrer Partydroge eindecken. Bis im Herbst 2018 wird Swissmedic entscheiden, ob codeinhaltige Hustensäfte künftig rezeptpflichtig werden.

Keine Namen

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Es werden in diesem Artikel bewusst keine Namen von codeinhaltigen Hustensäften genannt und auch nicht, wie diese Mittel als Drogen eingesetzt werden können. Der Grund: Die Nachfrage in Apotheken steigt jeweils nach entsprechenden Medienberichten an.

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