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Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf Entschädigung
Aus HeuteMorgen vom 21.08.2017.
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Nach Aufruf der Behörden Mehr ehemalige Verdingkinder und Weggesperrte melden sich

Der öffentliche Aufruf zeigt Wirkung: Deutlich mehr Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen stellen einen Antrag auf finanzielle Entschädigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung.
  • Es leben schätzungsweise noch bis zu 20'000 Betroffene. Gesuche für Entschädigungen wurden bis Anfang Juli jedoch nur 2500 eingereicht.
  • Die Behörden gingen deshalb an die Öffentlichkeit – die Zahl der Gesuche ist seither angestiegen.
  • Es wird ausserdem eine neue Informationskampagne lanciert, die sich an die Betroffenen richtet.

Infos zum Solidaritätsbeitrag

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Eine Wegleitung zum Solidaritätsbeitrag sowie das Gesuchsformular und eine Adressliste finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Justiz.

Heute leben schätzungsweise noch 10'000 bis 20'000 Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Es handelt sich um frühere Verdingkinder, um Zwangssterilisierte, um ehemalige misshandelte Heimkinder oder um Menschen, die weggesperrt wurden, weil ihr Lebenswandel den Behörden nicht passte.

Die bis zu 20'000 Betroffenen reichten jedoch bis Anfang Juli nur 2500 Gesuche für eine finanzielle Entschädigung ein. Deshalb gingen Behördenvertreter und Guido Fluri, der Kopf hinter der «Wiedergutmachungsinitiative», an die Öffentlichkeit, um die Opfer nochmals daran zu erinnern, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Mehr Gesuche

Das scheint nun Wirkung zu zeigen, wie Luzius Mader erklärt, der Delegierte des Bundes für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Seit dem öffentlichen Aufruf habe die Anzahl Gesuche «spürbar» zugenommen. «Im Moment sind wir bei annähernd 3000 Gesuchen, und die kantonalen Anlaufstellen haben uns mitgeteilt, dass die Kontaktaufnahmen deutlich angestiegen sind.»

Dass sich bislang viele anspruchsberechtigte Opfer noch nicht gemeldet haben, dürfte verschiedene Gründe haben. Einige schämen sich, einen Antrag auf finanzielle Entschädigung zu stellen. Andere glauben, es sei sehr kompliziert, einen solchen Antrag zu stellen, und lassen es deshalb gleich bleiben.

Neue Informationskampagne

Laut Mader ist der Antrag jedoch nicht besonders kompliziert. Ausserdem können die kantonalen Anlaufstellen die Betroffenen beim Ausfüllen der Formulare unterstützen. Um das deutlich zu machen, gibt es demnächst eine Informationskampagne. Man habe einen Flyer vorbereitet, sagt Mader. «Diesen werden wir in den nächsten Wochen an Alterszentren, Altersheime, Hausärzte, Spitex-Organisationen, Pro Senectute und so weiter abgeben.»

Im Moment sind wir bei annähernd 3000 Gesuchen, und die kantonalen Anlaufstellen haben uns mitgeteilt, dass die Kontaktaufnahmen dort deutlich angestiegen sind.
Autor: Luzius Mader Delegierter des Bundes für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Mit dem Flyer sollen möglichst viele anspruchsberechtigte Betroffene erreicht werden. Denn die Zeit drängt. Gesuche können nur noch bis März nächsten Jahres eingereicht werden.

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