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Pläne für neues Aktienrecht Mehr Managerinnen – weniger Abzocker

Verwaltungsräte börsenkotierter Gesellschaften sollen künftig 30 Prozent Frauen aufweisen, in den Geschäftsleitungen soll jeder fünfte Posten weiblich besetzt sein. Justizministerin Sommaruga legt die Pläne für ein neues Aktienrecht dar, das auch die Aktionärsrechte weiter stärkt.

Der Bundesrat hat das modernisierte Aktienrecht zuhanden des Parlaments verabschiedet, das dereinst für die über 200'000 Aktiengesellschaften in der Schweiz gelten soll. Justizministerin Simonetta Sommaruga bezeichnete es als grosses Werk mit hunderten von Seiten. Es trage nun – 25 Jahre nach der letzten Revision – das Rechtskleid für das 21. Jahrhundert.

Es ist nicht ein Korsett, sondern es sind flexible Lösungen, die der Wirtschaft das Leben erleichtern sollten.
Autor: Simonetta SommarugaJustizministerin

Das neue Aktienrecht bringe zwar klare Regelungen, zwinge aber voraussichtlich keine Gesellschaft dazu, ihre Statuten deswegen anzupassen, betonte Sommaruga.

Die Eckwerte stehen bereits seit Dezember 2015 fest. Nun ging es unter anderem darum, die Vorgaben der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» im Gesetz zu verankern. Die zentralen Neuerungen gestalten sich wie folgt:

Frauenquoten für oberste Kader: Der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Mann und Frau wird mit Geschlechter-Richtwerten im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung von grossen, börsenkotierten Gesellschaften mit über 250 Mitarbeitenden Rechnung getragen.

  • Im Verwaltungsrat müssen mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein.
  • Werden die Richtwerte nicht eingehalten, wird die Aktiengesellschaft verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und Verbesserungsmassnahmen darzulegen. Dieser «Comply-or-explain»-Ansatz soll zur aktiven weiblichen Kaderförderung motivieren.
  • Um die Suche nach geeigneten Kandidatinnen zur ermöglichen, gibt es Übergangsfristen: 5 Jahre beim Verwaltungsrat, 10 Jahre bei der Geschäftsleitung.

Stärkung der Aktionärsrechte: Die Bestimmungen der bereits seit Anfang 2014 geltenden Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden in die Bundesgesetze überführt. Die Vorgaben wurden zur verstärkten Rechtssicherheit ergänzt und die Anliegen der Abzocker-Initiative berücksichtigt. Sie lauten:

  • Antrittsprämien sind unzulässig, wenn sie keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren. Ebenso Entschädigungen für Konkurrenzverbote, die nicht geschäftsmässig begründet sind. Auch die Höhe solcher Entschädigungen wird begrenzt.
  • Stimmen die Aktionärinnen und Aktionäre im Voraus über die variablen Vergütungen für das oberste Kader ab, so muss ihnen der jährliche Vergütungsbericht zur nachträglichen konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Sie können dabei den Verwaltungsrat auffordern, im nächsten Jahr tiefere Boni zu beantragen.
  • Die Möglichkeit zur Klage auf Rückerstattung unrechtmässiger Vergütungen wird griffiger gestaltet.

Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften: Das neue Aktienrecht sieht etliche Flexibilisierungen und Vereinfachungen vor. Sommaruga hob folgende Beispiele hervor:

  • Das Aktienkapital muss nicht mehr zwingend auf Schweizer Franken lauten. Zulässig ist die für die Geschäftstätigkeit wesentliche Währung. Das kommt den international tätigen Unternehmen zugute, die bisher in anderen Währungen Buch führen, aber die Jahresabschlüsse in Franken umrechnen müssen.
  • AG, GmbH und Genossenschaften sollen künftig ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden können, sofern einfache Verhältnisse vorliegen. Eine Gründung wird damit günstiger und innert weniger Tage möglich. Vor allem Kleinstunternehmen profitieren davon.
  • Künftig sollen Aktionäre den Verwaltungsrat ermächtigen können, das eingetragene Aktienkapital während einer Dauer von fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite frei zu erhöhen oder herabzusetzen. Damit kann eine Gesellschaft schneller handeln und muss nicht mehr den Beschluss der jährlichen Generalversammlung abwarten.
  • Elektronische Mittel zu Durchführung von Generalversammlungen sind zulässig, selbst ohne physischen Tagungsort. Das erleichtert die Organisation, der Reiseaufwand der Aktionäre fällt weg.
  • Das neue Aktienrecht sagt klar, wann, worüber und wie schnell die Gesellschaften ihren Aktionären auf Anfrage Auskunft geben oder Einsicht gewähren müssen. Es ist laut Sommaruga ein grosser Fortschritt vor allem für alle Aktionäre von nicht börsenkotierten Unternehmen.

Mehr Transparenz im Rohstoffsektor: Die Finanzströme im Rohstoffsektor sollen transparenter werden und so zum verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen beitragen.

  • Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften in der Rohstoffförderung sollen Zahlungen ab 100‘000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht elektronisch veröffentlichen.

Das sagen die Bundesratsparteien zur Frauenquote

SVP
Die erzwungene Einführung von Frauenquoten in Unternehmen oder der Zwang zur Veröffentlichung von Zahlungen in gewissen Branchen sind unhaltbare Eingriffe in die unternehmerische Freiheit.
FDP
Mit der Einführung von Geschlechter-Richtwerten missachtet der Bundesrat die wirtschaftliche Freiheit von Unternehmen und er wird den Frauen nicht gerecht. Dass Zahlungen von Rohstofffirmen an staatliche Stellen ab einem Betrag von 100'000 Franken offengelegt werden sollen, ist ein weiterer, nicht gerechtfertigter staatlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Die Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften wird dagegen begrüsst.
CVPDie Revision ist derzeit unnötig. Zuerst soll die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass Unternehmen schon wieder ihre Statuten anpassen müssen. Bevor Quoten für Frauen festgelegt werden, müssen die Ergebnisse der Bemühungen der Wirtschaft zur Selbstregulierung abgewartet werden.
SPKein grosser Wurf, aber viele kleine Fortschritte: Dass der Bundesrat überhaupt Vorschriften zur Vertretung der Geschlechter in den Leitungsgremien von Unternehmen erlässt, ist ein grosser Schritt. Die Übergangsfristen sind aber sehr lang und Sanktionsmöglichkeiten fehlen. Die SP vermisst bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative insbesondere die Bonussteuer, griffige Vorschriften für mehr Sorgfalt und Transparenz sowie mehr Mitbestimmung für die Angestellten.

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