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Schweiz Microsoft lässt mit sich reden

Schweizer Schulen können künftig den Cloud-Dienst Office 365 von Microsoft einsetzen. Nach einer Anpassung ist er nun datenschutzrechtlich unbedenklich. Die schweizerischen Datenschützer konnten bei Microsoft entsprechende Änderungen durchsetzen.

Die Schweizer Datenschützer haben mit Microsoft eine vertragliche Lösung erzielt, damit der Cloud-Dienst Office 365 von Microsoft in Schulen künftig benutzt werden kann. Wie privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, mitteilte, stellen die neuen Vertragsbedingungen, die mit Microsoft vereinbart wurden, verschiedene für den Datenschutz wichtige Punkte sicher.

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Schweizer Datenschützer haben sich bei Microsoft durchgesetzt
aus SRF 4 News aktuell vom 19.03.2014.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 34 Sekunden.

Bei Streitigkeiten gilt Schweizer Recht

Bei dem Cloud-Dienst von Microsoft werden Daten nicht lokal auf dem Computer, sondern extern in einer «Wolke» abgespeichert. «Bisher blieb es ziemlich nebulös, was mit diesen Daten geschieht», sagt privatim-Präsident Bruno Baeriswyl gegenüber SRF. Er ist auch Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.

Neu sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt, es gibt Kontrollmöglichkeiten und es wird festgehalten, wo in Europa die Datenbearbeitung erfolgt. In Streitfällen gilt zudem Schweizer Recht und der Gerichtsstand liegt in der Schweiz. «Es bestehen auch weitgehende Kontrollmöglichkeiten über diese Daten», so Baeriswyl. Dies geschehe mittels sogenannter Audit-Berichte, welche «einen guten Anhaltspunkt» geben würden, ob die Daten missbraucht werden.

Signal über die Schweiz hinaus

Office 365 Cloud

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Office 365 ist ein Online-Dienst des Software-Entwicklers Microsoft. Das Angebot umfasst u.a. die klassischen Office-Programme. Mit einem Abonnement darf der Käufer die Desktop-Software auf mehrere Geräten installieren und interaktive Anwendungen (Skype nutzen. In der Cloud (Wolke) kann externer Speicherplatz für den Datenaustausch belegt werden.

In Verhandlungen konnte privatim den Anbieter Microsoft von der Notwendigkeit der Anpassungen überzeugen. Sie gelten speziell für den Schweizer Bildungsbereich. Baeriswyl spricht von «einem grossen Durchbruch», der mit der Vereinbarung erzielt worden sei. Die Signalwirkung gehe über die Schweiz hinaus.

Laut Baeriswyl ist das Verhandlungsergebnis mit Microsoft besonders bedeutend, weil jetzt klar ist, dass auch eine weltweit verbreitete Standardlösung angepasst werden kann. Man hoffe nun, dass andere Anbieter nachziehen. So erfüllen etwa die Clouds Dropbox oder Google Drive die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht.

Bisher war der Einsatz des Cloud-Dienstes Office 365 für Schulen aus datenschutzrechtlichen Gründen unmöglich. So hätte nicht Schweizer Recht angewendet werden können, der Gerichtsstand wäre nicht die Schweiz, sondern Irland gewesen und es war nicht klar, wo die Daten gespeichert wurden.

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