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Schweiz Neue Regelung zur Auswertung von DNA-Material gefordert

Anders als in amerikanischen Krimiserien dürfen in der Schweiz Ermittler vom Gesetz her DNA-Spuren nicht so auswerten, dass sie Hinweise auf das Aussehen des Täters geben. FDP-Nationalrat Vitali will das mit einem Vorstoss im Parlament ändern. Doch Datenschützer sind skeptisch.

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Der Ruf nach detaillierter Auswertung von DNA
aus Rendez-vous vom 19.05.2016. Bild: Keystone
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Ermittler dürfen nach heutiger Gesetzeslage auf DNA-Analysen zurückgreifen, um einen Täter zu finden. Sie gleichen DNA-Spuren vom Tatort mit der DNA von Verdächtigen ab. Damit können die Ermittler aber längst nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, die DNA-Analysen böten. Verboten ist etwa die Auswertung von codierenden Abschnitten der DNA.

Diese sagen zum Beispiel etwas über die Haarfarbe aus. «Das Material sagt auch etwas aus über die Augen- und Hautfarbe, man kann das Alter eruieren oder man kann das Geschlecht feststellen», sagt FDP-Nationalrat Albert Vitali. Er fordert in einem Vorstoss, dass Ermittler die DNA so auswerten dürfen, dass sie ihnen Hinweise auf Haar- oder Hautfarbe gibt. Die Polizei könnte so den Täterkreis einengen, also beispielsweise gezielt nach einem weissen Mann mit braunen Augen und dunklem Haar suchen.

Vor 16 Jahren schon diskutiert

Vitali bringt damit einen Vorschlag auf den Tisch, den der Bundesrat schon vor 16 Jahren gemacht hat. Damals aber wehrte sich das Parlament noch dagegen. Diesmal scheint die Politik dem Anliegen wohlgesonnener als auch schon. Der Nationalrat hat den Vorstoss von Vitali in der letzten Session jedenfalls diskussionslos überwiesen. Vitali freut sich: «Von mir aus ist der Grundsatz sehr wichtig, dass der Datenschutz nicht vor dem Täterschutz kommt.»

Doch gerade Datenschützer setzen Fragezeichen hinter die Auswertung solcher codierender DNA-Abschnitte. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt etwa, Beat Rudin, sagt, es sei nicht gut, solche Diskussionen direkt nach aufwühlenden Taten wie dem Mordfall von Rapperswil zu führen. «Hier ist nicht Reflex der Politik gefragt, sondern Reflexion.»

Wer sich das genauer überlege, komme zum Schluss, dass auch die Analysen von codierenden DNA-Abschnitten Unsicherheiten bergen würden. Erstens sagten sie nur wahrscheinlich, aber nicht ganz sicher etwas aus. Und zweitens: «Diese Merkmale kann man im tatsächlichen Leben auch verändern. Ich kann meine Haare färben oder mit Linsen meine Augenfarbe ändern.»

Datenbank mit biologischen Eigenschaften?

Das sind zwei Unsicherheiten aufs Mal. Aus der Sicht des Datenschützers stellt sich da die Frage, ob dieses zusätzliche Ermittlungsinstrument auch wirklich etwas bringe. Hier setzt der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli an. Er befürchtet, dass der Staat eine Datenbank mit biologischen Eigenschaften von Menschen anlegt. Glättli warnt noch vor einer weiteren Gefahr. Wenn die Polizei zum Beispiel einen Mann mit blauen Augen sucht, «dann sind nachher automatisch alle Männer, die blaue Augen haben, verdächtig. Das heisst, man muss dann auch beweisen, dass man nicht schuldig ist.»

Wie weit die Möglichkeiten von Ermittlern bei DNA-Analysen gehen sollen, bleibt vorläufig offen. Als Nächstes befasst sich die zuständige Kommission des Ständerats mit dieser Frage.

Ohnehin muss der Bundesrat einen Bericht zum Thema DNA-Profile abliefern. Darin soll es um die Frage gehen, ab wann ein DNA-Profil gelöscht werden muss. Der Präsident der Rechtskommission erhofft sich darin nun auch Antworten auf die Frage, was die Auswertung codierender DNA-Abschnitte bringt und welche Gefahren diese Methode birgt.

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