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Motorfahrzeugkontrolle wird gelockert
Aus HeuteMorgen vom 03.01.2017.
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Motorfahrzeugkontrollen Neuwagen müssen später vor den Prüfer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 1. Februar 2017 müssen Autos später zur Motorfahrzeugkontrolle.
  • Ein neues Auto muss erstmals erst nach fünf Jahren zur Kontrolle statt wie bisher nach vier Jahren.
  • Grund: Die Qualität der Fahrzeuge ist besser geworden.
  • Die Lockerung der Kontrollen kann aber unter Umständen zu einer Verschärfung führen.

Statt wie bisher nach vier Jahren muss ein neues Auto frühestens nach fünf Jahren vorgeführt werden. Danach bleibt es wie gehabt: Die nächste Kontrolle nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre.

Grund dafür ist, dass die Autos qualitativ besser geworden ist. «Das sieht man auch daran, dass Fahrzeuge heutzutage Garantieleistungen von fünf, sechs oder noch mehr Jahren haben», sagt Renato Caduff, Leiter des Zürcher Strassenverkehrsamtes.

Aber so paradox es tönt: Die Lockerung der Kontrollen für Neuwagen kann im Einzelfall unter Umständen zu einer Verschärfung führen. Betroffen sind jene Kantone, die aufgrund von Kapazitätsengpässen schon jetzt Neuwagen viel später als vorgeschrieben zur Prüfung aufbieten. Das ist zum Beispiel in Zürich, Bern oder St. Gallen der Fall.

«Wenige bis keine Auswirkungen zu spüren»

Viele Garagen reagieren denn auch gelassen auf die neuen Vorführregeln. Sie müssten nämlich nicht mit weniger Arbeit rechnen, sagt Markus Peter vom Autogewerbeverband Schweiz: «In vielen Kantonen werden die Garagisten wenige bis keine Auswirkungen spüren – allenfalls sogar die Fahrzeuge häufiger auf die Kontrollen vorbereiten. Das haben wir jetzt bereits aus einigen Kantonen gehört.»

Denn die neue Verordnung schreibt anders als heute fixe Fristen vor. So müssen neue Autos zwar erstmals nach fünf Jahren aber spätestens mit sechs Jahren aufgeboten werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht mehr zulässig.

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