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Schweiz Note ungenügend für Transparenz bei Parteien-Finanzierungen

Der dritte Zwischenbericht der Staatengemeinschaft des Europarats gegen Korruption (Greco) enthält Lob und Kritik für die Schweiz. Vor allem im Bereich der Parteien-Finanzierungen erfüllt die Schweiz die Forderungen nach wie vor nicht.

Das wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz muss ein neuer Bericht über die Fortschritte bei der Parteien-Finanzierung bis Ende April 2017 an die Greco schicken.
  • Die Greco hofft, dass die hängige Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» sowie die Presse dazu beitragen, dass Massnahmen gegen die Intransparenz der Parteien-Finanzierung ergriffen werden.
  • Zufrieden ist die Greco bezüglich der Umsetzung der Änderung des Korruptionsstrafrechts.

Die Schweiz soll dem Greco bis Ende April 2017 erneut einen Bericht unterbreiten. Darin soll sie die Fortschritte bezüglich der Parteien-Finanzierung unterbreiten. Dies geht aus dem Bericht hervor, den das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) veröffentlicht hat.

Die Greco bedauert, dass die Schweizer Regierung im Bereich der Transparenz der Finanzierung der Parteien und der Wahlkampagnen nicht gesetzgeberisch tätig werden will. Da derzeit keine politischen Mehrheiten für eine Gesetzgebung gefunden werden können, hofft die Greco, dass die öffentliche Diskussion über dieses Thema zum Ende der Schweizer Ausnahme beiträgt.

Initiative ist hängig

Die Volksinitiative sowie das Interesse der Presse am Thema wiesen aber in die richtige Richtung, schreit die Greco. Die Transparenz-Initiative verlangt die Publikation der Parteirechnungen, ein Verbot anonymer Spenden und eine Offenlegung aller Spenden von über 10'000 Franken pro Person und Jahr an Parteien und Komitees. Dies gilt auch für Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Initiative entspricht weitgehend den Forderungen der Greco. Wer gegen die Offenlegungsregeln verstösst, müsste gemäss dem Volksbegehren mit Sanktionen rechnen. Das Initiativkomitee besteht aus SP, Grünen, BDP, Piratenpartei, EVP sowie deren Jungparteien, der Jugendsession und Opendata.ch. Die notwendigen 100'000 Unterschriften müssen bis am 26. Oktober 2017 gesammelt sein.

Korruptionsstrafrecht angepasst

Zufrieden äussert sich die Greco dagegen bezüglich der Änderung des Korruptionsstrafrechts, die 2015 in Kraft getreten sind. Die Gewährung und die Annahme eines nicht gebührenden Vorteils für Dritte ist nun ausdrücklich strafbar. Das Antragserfordernis für die Strafverfolgung wegen Privatbestechung ist mit Ausnahme der leichten Fälle aufgehoben worden.

Sämtliche Empfehlungen zu diesem Thema seien in zufriedenstellender Weise umgesetzt worden, schreibt die Greco. Das sogenannte Konformitätsverfahren zu diesem Thema sei somit abgeschlossen.

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