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Zunehmende Waffenscheine «Notwehr ist eine heikle Sache»

Der Zürcher Strafverteidiger Valentin Landmann erklärt die Konsequenzen, die Notwehr mit sich bringen kann.

Die Zahl der Waffenschein-Gesuche hat in einigen Kantonen stark zugenommen, wie die Rundschau berichtet. Grund sei vor allem Selbstverteidigung. Das kann juristisch aber heikel werden, sagt der bekannte Zürcher Strafverteidiger Valentin Landmann. Denn: Es braucht viel, damit Schweizer Gerichte eine Notwehr anerkennen.

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Immer mehr bewaffnen sich
Aus Rundschau vom 04.01.2017.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 34 Sekunden.

SRF News: Ab wann spricht man im Strafrecht von Notwehr?

Valentin Landmann: Notwehr setzt voraus, dass ein rechtswidriger Angriff abgewehrt wird – ein Angriff gegen einen selbst oder auch eine Drittperson. Was allerdings wichtig ist: Die Abwehr muss verhältnismässig sein. Ich kann nicht auf jemanden schiessen, der mir eine Ohrfeige verpassen will. Und wenn ich mich verstecken oder wegrennen kann, dann muss ich das tun.

Notwehr-Fälle sind in der Praxis oftmals nicht eindeutig.

Das bedeutet: Wenn ich auf einen Einbrecher in meinem Haus schiesse, kann es sein, dass ich angeklagt werde?

Ja, das ist möglich. Es braucht nach den Schweizer Gesetzen sehr viel, bis man eine tödliche Notwehr anwenden kann. Das grosse Problem ist die Frage, ab wann kann man bei einem Einbrecher annehmen, dass er eine unmittelbare Gefahr darstellt? Wenn er wegrennt, sobald er Sie sieht, ist die Gefahr gebannt und Sie dürfen nicht mehr aus Notwehr auf ihn schiessen. Wenn er vor Ihrem Bett steht und eine Pistole in der Hand hält, ist das eine klare Notwehr-Situation. Allerdings sind die Fälle in der Praxis oftmals nicht so klar.

Weshalb entscheiden Richter denn anders als die Schützen, die sich selbst in einer Notwehr-Situation sehen?

Valentin Landmann

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Legende: Keystone

Der Zürcher Valentin Landmann ist promovierter Rechtsanwalt. Er ist bekannt für seine Klienten: Zu diesen zählen unter anderem die Hells Angels, die rechtsradikale Band Amok und Rotlichtmilieu-Randgruppen. Landmann vertritt auch immer wieder SVP-Politiker wie Hermann Lei in der Affäre Hildebrand.

Wenn ich glaube, in Gefahr zu sein, entscheide ich innerhalb einer Sekunde. Der Richter hat später viel mehr Zeit, die ganze Situation zu analysieren – und kann entsprechend auch zu einem anderen Schluss kommen. Grundsätzlich sind die Gerichte sehr streng in der Handhabe der Notwehr. Vor allem, wenn ein potenziell tödliches Abwehrmittel, wie eine Pistole, verwendet wurde.

Was wäre so eine unklare Situation?

Stellen Sie sich vor: Jemand steht fünf Meter vor Ihnen mit einem Messer in der Hand. Ist das eine tödliche Gefahr? Das ist unklar. Müssen Sie diese Person erschiessen, um die Gefahr zu bannen oder wäre ein Schuss in Arm oder Bein ausreichend? Mit solchen Fragen beschäftigen sich die Richter.

Wieso?

Die Gerichte wollen damit wohl verhindern, dass sich eine Selbstjustiz durchsetzt. Bei Verbrechen soll die Staatsgewalt für Recht und Ordnung sorgen, nicht die einzelnen Bürger. Ein Verständnis, das beispielsweise in den USA ganz anders ist.

Die Waffe kann auch eine zusätzliche Gefahr sein.

Wann ist eine tödliche Notwehr gerechtfertigt?

Nehmen wir das Beispiel des Attentates von Berlin: Hätte eine Privatperson eine Waffe dabeigehabt und freie Sicht auf die Führerkabine, hätte sie schiessen können. Aber auch nur, wenn klar ist, dass es sich um einen Anschlag handelt. Hätte man im Nachhinein herausgefunden, dass es ein tragischer Unfall war und der Fahrer einen Herzinfarkt hatte, wäre auch hier die Lage unklar. Anders beim italienischen Polizisten, der den Attentäter in Mailand erschoss: Der Attentäter hatte das Feuer auf die beiden eröffnet und die Polizisten schossen zurück. Dies ist ein klarer Fall von Notwehr. Und das wäre sie auch, wenn der Polizist ein Zivilist gewesen wäre.

Ist es gefährlich, dass Schweizer vermehrt eine Waffe zuhause haben?

Ich verstehe, dass aufgrund einer Zunahme mancher Gewalttaten das Bedürfnis besteht, zu Waffen zu kommen. Und das muss nicht unbedingt schlecht sein. Wichtig ist, dass man sich der Verantwortung bewusst ist, die man hat, wenn man eine Waffe auf sich trägt. Und sich überlegen, ob man wirklich schiessen muss oder ob auch ein Warnruf oder Warnschuss reicht, um den Angreifer zu vertreiben. Was man auch nicht unterschätzen darf: Die Waffe kann auch eine zusätzliche Gefahr sein: Wenn Sie sie zu früh oder zögerlich ziehen, kann der Angreifer sie Ihnen auch wegnehmen – und Sie damit bedrohen.

Das Gespräch führte Catherine Weyer

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