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«Angeklagter machte gefassten Eindruck»
Aus Tagesschau vom 26.06.2013.
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Schweiz Pädophilie-Prozess: Angeklagter kein Unbekannter

44 männliche Jugendliche soll ein Mann aus der Region Interlaken sexuell genötigt und erpresst haben. Beim Prozessauftakt in Thun wird deutlich: Der Mann war den Behörden bereits von anderen ähnlichen Fällen bekannt.

Vor dem Regionalgericht in Thun muss sich ein Mann wegen Pornografie, Nötigung und Erpressung verantworten. Beim Prozessauftakt verhielt sich der geständige Angeklagte ruhig und gefasst. SRF-Korrespondent Christof Schneider: «Er antwortete auf die Fragen des Gerichtspräsidenten weitgehend ruhig und emotionslos.» Auch auf die Schilderungen der Opfer.

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Bericht vom Prozess in Thun
aus Info 3 vom 26.06.2013.
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Wie ging er bei seinen Taten vor? Als «Anita» gab er sich im Internet aus. Auf sozialen Internet-Plattformen, vorab Facebook, kam er mit seinen späteren Opfern in Kontakt. Schon bald begann die vermeintliche Anita ihre Opfer zu überreden, ihr Nacktfotos oder einschlägige Videoaufnahmen zu senden, was manche auch taten. Später hat er laut Anklage, die Opfer mit den Bildern erpresst und zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Der Fall wurde im Februar dieses Jahres publik. Damals schrieb die Staatsanwaltschaft Berner Oberland, der Mann habe insgesamt 44 männliche Jugendliche sexuell genötigt und erpresst.

Schritt in die Illegalität kam schnell

Vor Gericht wurde klar, dass der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Einmal wurde er zu einer bedingten Strafe verurteilt.

Warum also der Rückfall? Es sei ihm damals, zwischen 2009 und 2011, nicht so gut gegangen. Probleme im Berufsleben, Probleme im Sexualleben mit seiner Frau. Zunächst habe er normale Pornos konsumiert, dann «wurden die Leute in den Filmen immer jünger», sagte der Angeklagte im Gericht. Der Schritt in die Illegalität sei dann rasch erfolgt. Er habe zwar ein schlechtes Gewissen seiner Frau gegenüber gehabt, verdrängte aber alles. Heute sei ihm bewusst, was er angerichtet habe.

Das Strafhöchstmass liegt bei 15 Jahren. Doch «es ist schwierig zu sagen, wie hoch es tatsächlich ausfällt», erklärt Schneider. Am Freitag ist mit dem Urteil zu rechnen.

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