Zum Inhalt springen

Header

Audio
Luzerner Firma im Patentstreit gegen deutschen Konzern
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 15.09.2020. Bild: Good Soaps / Bildmontage
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 47 Sekunden.
Inhalt

Patentstreit vor Gericht Ausgezeichnetes Luzerner Startup soll Erfindung gestohlen haben

Good Soaps hat ein Patent auf nachhaltigen Seifen-Rohstoff. Nun reklamiert ein deutscher Konzern dieses für sich.

Im Mai 2019 konnte das Startup Good Soaps verkünden, den Umweltpreis der Albert-Koechlin-Stiftung gewonnen zu haben. Später kamen weitere Auszeichnungen und Unterstützungsbeiträge hinzu, die Luzerner Seifen-Firma wurde wegen ihres Beitrags zur Nachhaltigkeit regelrecht gefeiert. Es galt als kleine Sensation, was deren Inhaberin erfunden haben soll.

Nachhaltige Putzmittel

Regine Schneider von Good Soaps will ein Verfahren entwickelt haben, wie Seifen, Waschmittel und andere Reiniger ganz ohne Palmöl oder Erdöl hergestellt werden können. Die Produkte ihrer Firma basieren alleine auf nachhaltigen europäischen Produkten wie Raps- oder Sonnenblumenöl. Das galt in der Branche lange als unmöglich. Man ging davon aus, dass solche Waschmittel nicht genügend gut reinigen würden.

Verschiedene Produkte der Firma Good Soaps
Legende: Waschmittel, Seifen und andere Reiniger ohne Palm- oder Erdöl – die Produkte der Firma Good Soaps basieren auf dieser Idee. Sie soll gestohlen sein. Good Soaps / Bildmontage

Das Verfahren wurde denn auch als Patent angemeldet. Und um dieses Patent hat sich nun ein Streit entbrannt. Die Erfinderin soll die Idee zu ihrer Innovation nämlich gestohlen haben – und zwar dem deutschen Konzern Werner & Mertz, dem unter anderem die Putzmittel-Marke Frosch gehört. Der Fall wird heute Mittwoch vor dem Bundespatentgericht in St. Gallen behandelt.

Alles nur geklaut?

Beim deutschen Konzern ist man überzeugt, dass Regine Schneider die Idee für das Patent von Werner & Mertz übernommen hat, als sie vor gut zehn Jahren für eine seiner Partnerfirmen arbeitete. «Es geht nicht an, dass wir als ursprünglicher Ideengeber unsere Innovation zurückkaufen müssten, wenn wir selber auch solche Wasch- und Reinigungsmittel herstellen wollen», sagt Edgar Endlein, der Forschungsleiter von Werner & Mertz.

Putzmittel Frosch
Legende: Der deutsche Konzern Werner & Mertz ist vor allem für seine Putz- und Waschmittel der Marke Frosch bekannt. ZVG

Weiter stellt er in sehr vorsichtigen Worten die Motive hinter der Patentanmeldung infrage: «Man kann den Verdacht haben, dass hier das Patentrecht auf unsachgemässe Weise missbraucht wird.» Sprich: Das Patent soll nur angemeldet worden sein, um Geld damit zu machen – an der Entwicklung und dem Vertrieb von eigenen Produkten soll es gar kein Interesse geben. In der Fachsprache hat man eine Bezeichnung für solche Firmen: Patenttrolle.

Ungereimtheiten in Patentanmeldung

Bei der Patentanmeldung zu Regine Schneiders Innovation gibt es tatsächlich einige Ungereimtheiten. Einerseits wurde das Patent nicht von Schneider oder ihrer Firma Good Soaps selbst eingereicht, sondern von einer Consulting-Firma, die auf den ersten Blick nichts mit Putzmitteln zu tun hat. Andererseits will Schneider im Patent nicht als Erfinderin genannt werden.

Das sei ungewöhnlich, bestätigt der Patentrechts-Experte Cyrill Rigamonti von der Universität Bern. «Meistens sind Erfinder stolz darauf, einen Beitrag zur technologischen Entwicklung geleistet zu haben. Besonders, wenn dies im Bereich der Nachhaltigkeit ist.»

Kein Kommentar von Good Soaps

An der Patenttroll-Theorie von Werner & Mertz zweifelt Rigamonti jedoch. Bei Trollen handle es sich in der Regel um Unternehmen, die selbst nichts herstellen, sondern ihr Geld lediglich mit dem Einklagen ihre Patente machen würden. «Mit diesem Patent werden über die Firma Good Soaps aber Produkte hergestellt und vertrieben.»

Die Firma Good Soaps will die Vorwürfe und Ungereimtheiten nicht kommentieren. So kurz vor der Verhandlung sei dies zu heikel, heisst es auf Anfrage.

Klarheit darüber, wer die Erfindung für die nachhaltigen Putzmittel tatsächlich gemacht hat, gibt es frühestens in ein paar Tagen. Das Urteil erfolgt schriftlich und nicht am Prozesstag selbst, zudem könnte es auch noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 15.09.2020, 17:30 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel