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Hat die Stempeluhr ausgedient?
Aus Tagesschau vom 04.11.2015.
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Schweiz Pflicht zum Ein- und Ausstempeln wird gelockert

Die Arbeitszeit pro Tag, pro Woche, längere Pausen und Überzeit – alles muss dokumentiert werden. Oder besser müsste. Denn das Gesetz wird längst nicht in jedem Unternehmen eingehalten. Deshalb werden die Vorschriften nun per Anfang Jahr der heutigen Arbeitswelt angepasst.

Seit einem halben Jahrhundert gelten für die Arbeitszeiterfassung dieselben Regeln. Doch festgelegte Arbeitszeiten und persönliche Arbeitsplätze sind heute passé.

Die digitale Welt ermöglicht es inzwischen, dass man auch im Zug oder von daheim aus arbeitet. Dann und dort, wo es passt. Zurzeit dürfen aber lediglich Geschäftsleitungsmitglieder die Zeiterfassung einfach Zeiterfassung sein lassen.

Das sei nicht mehr zeitgemäss, kritisiert Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands: «Heute haben sie Leute, die ähnlich viel Verantwortung haben, denn die Unternehmen sind deutlich grösser geworden als früher.» Diese Mitarbeiter bräuchten mehr Autonomie. Deshalb mache es auch Sinn, dass man die Regelung der heutigen Zeit anpasst, so Vogt.

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Angestellte müssen ihre Arbeitszeit nicht mehr lückenlos dokumentieren. Der Bundesrat lockert die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung. Angestellte, die über 120'000 Franken verdienen, müssen ihre Stunden gar nicht mehr erfassen, sofern ein GAV dies vorsieht. Wer weniger verdient, muss nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit festhalten.

Auch am Aufwand störten sich zahlreiche Firmenchefs. Deswegen haben sie die Pflicht zur Zeiterfassung geflissentlich ignoriert. Für Bundesrat Johann Schneider-Ammann – selber ein ehemaliger Patron – geht das nicht.

«Ich will Ordnung im Stall. Gesetz ist Gesetz und das wird respektiert, und zwar von allen von uns», betonte er vor den Medien. Damit dies passiert, hat der Bundesrat nun das geltende Gesetz mit einer Verordnung ergänzt. Darin wird die Zeiterfassungspflicht etwas gelockert.

Wer eine sehr selbständige, flexible Arbeit hat und zudem mehr als 120'000 Franken inklusive Boni verdient, muss künftig seine Stunden nicht mehr erfassen – unter der Voraussetzung, dass dies im Gesamtarbeitsvertrag auch so vorgesehen ist. Wer weniger verdient, aber doch sehr selbständig eingesetzt wird, muss neu nur noch die tägliche Arbeitszeit grob festhalten. Ein Kompromiss.

Gewerkschaftsbund für Zeiterfassungspflicht

Die Gewerkschaften hätten bei der heutigen Regelung bleiben sollen, kritisiert Luca Cirigliano, Generalsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds: «Die Arbeitszeiterfassung alleine garantiert nämlich, dass man keine Gratisarbeit leistet. Und vor allem auch, dass man nicht mit der Zeit in ein Burnout kommt, also krank wird. Von dem her sind wir mit diesem Deregulierungsschritt nicht zufrieden.»

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Arbeitszeit muss nicht mehr lückenlos dokumentiert werden
aus Echo der Zeit vom 04.11.2015. Bild: Keystone
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Aber immerhin bleibe das Gros der Mitarbeiter geschützt. Wo dies nicht gesichert sei, da müssten die Gewerkschaften ganz genau hinschauen. «Wir werden Wert darauf legen, dass der vorliegende Kompromiss jetzt korrekt umgesetzt wird, und dass dort, wo sich die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern nicht an das Gesetz und die Verordnung halten, die Arbeitsinspektorate eingeschaltet werden.»

Arbeitgeber wollen mehr gesetzlichen Spielraum

Mehr Kompromisse eingehen wollen die Gewerkschaften definitiv nicht. Für Vogt vom Arbeitgeberverband ist diese Verordnung aber nur ein erster Schritt. Auch das Gesetz müsse angepasst werden. Er stört sich daran, dass nur Gutverdienende mit einem Gesamtarbeitsvertrag auf die Arbeitszeiterfassung verzichten könnten.

«Wir haben in der Schweiz gut etwa die Hälfte der Arbeitnehmenden, die unter einem Gesamtarbeitsvertrag stehen. Wir denken, dass es hier noch Spielraum gibt», so Vogt. Eine lange Diskussion ist zu Ende – die nächste beginnt bereits.

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