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Immer mehr Polizisten werden Opfer von Gewalt
Aus Tagesschau vom 13.12.2014.
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Schweiz Polizei hat bei präventiver Ermittlung wenig Spielraum

Die Krawalle vom Freitagabend in Zürich überraschten die Polizei. Mit SMS und im Internet wurde für die Aktionen mobilisiert. Davon konnten die Behörden nichts wissen, weil sie präventiv nicht überwachen darf. «Das behindert die Polizeiarbeit», sagt Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch.

So etwas erlebte die Zürcher Innenstadt seit Jahren nicht mehr: Brennende Container, brennende Autos, unzählige eingeschlagene Fensterscheiben, aber auch gezielte Gewalt gegen Polizisten: Sieben Einsatzkräfte wurden verletzt. Zwar gelang es der Polizei mit einigem Aufwand relativ rasch, die Krawalle zu beenden, aber da war der Schaden schon angerichtet.

Man habe so schnell reagiert wie möglich, sagt der Zürcher Polizeivorsteher Richard Wolff (Alternative Liste), aber man habe im Vorfeld nichts von den Aktionen gewusst. «Gegen spontan entstehende Ausschreitungen kann man nicht innerhalb von Sekunden vor Ort vorgehen.» Dass die Polizei von der Mobilisierung für die Krawalle via SMS und in geschlossenen Internetforen nichts gewusst habe, liege auch daran, dass sie kaum Mittel habe, präventiv verdächtige Internetforen oder Handynummern zu überwachen.

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Zu hohe Hürden für polizeiliche Präventiv-Ermittlungen?
aus Rendez-vous vom 15.12.2014. Bild: Keystone
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Überwachung nur bei schwerwiegendem Verdacht

Laut Juristin Sandra Muggli, die über verdeckte Ermittlungen in geschlossenen Internetforen eine Doktorarbeit geschrieben hat, ist der Spielraum tatsächlich eng. «Die Polizei kann nicht das ganze Internet durchforsten, sondern sie braucht konkrete Hinweise, um Ermittlungen aufzunehmen.» Zum Beispiel darf die Polizei nicht mit einer Software bestimmte Internetforen scannen, das hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.

Zwar darf die Polizei vorbeugend und unter falschem Namen in einem geschlossenen Internetforum aktiv werden und verdeckt ermitteln, wenn es dafür eine richterliche Genehmigung gibt. Das, sagt Juristin Muggli weiter, «kann aber auch nur dann angeordnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sind, dass es zu schweren Straftaten kommen könnte».

Mehr Überwachung

Box aufklappen Box zuklappen

Das überarbeitete Gesetz zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Büpf) sieht vor, dass Staatsanwaltschaften im Rahmen eines Strafverfahrens unter anderem sogenannte «Staatstrojaner» zur Überwachung von Computern einsetzen dürfen. Weiter geht das neue Nachrichtendienstgesetz, das Abhörangriffe im In- und Ausland präventiv ermöglichen soll.

Neues Fernmeldegesetz soll mehr Möglichkeiten bringen

Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch sieht die Präventivermittlung zunehmend erschwert. «Das Bundesgericht hat die Hürden erhöht.» Während die Polizei früher noch häufiger freie Hand gehabt hätte, seien heute mehr Genehmigungen nötig. «Das behindert die Polizeiarbeit.»

Darum ist Jositsch, zum Teil im Gegensatz zu anderen linken Politikern, für Lockerungen dieser Bestimmungen. Zurzeit debattiert das Parlament über Änderungen im Gesetz zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Zudem steht eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes an, die mehr Möglichkeiten zu präventiven Ermittlungen vorsieht. Gerade mit all den neuen Medien sei es wichtig, dass die Behörden besser vorbeugend ermitteln können, sagt der SP-Politiker. «Wenn sie das nicht tun, kommen sie zu spät.»

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