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Rechtsvorbeifahren wird erlaubt
Aus SRF News vom 13.06.2018.
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Populäres Anliegen kommt durch Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn wird möglich

Bundesrat und Nationalrat sind für die Neuregelung im Strassenverkehr. Auch der Ständerat schwenkt ein – entgegen der Empfehlung seiner Kommission.

Darum geht es: Für Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug. Wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist, darf allerdings auch rechts vorbeigefahren werden. Das ist kompliziert – und für FDP-Nationalrat Thierry Burkart buchstäblich überholt. Nach Ansicht des TCS-Vizepräsidenten führen die drohenden Strafen und die undurchsichtige Regelung dazu, dass sich viele Autofahrer nicht trauen, rechts vorbeizufahren.

Dadurch würden wertvolle Kapazitäten auf den Nationalstrassen nicht genutzt und der Verkehrsfluss unnötig behindert. In einer Motion forderte Burkart deswegen, dass Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen wird.

Das wurde entschieden: Der Nationalrat hat die Motion in der Frühlingssession deutlich angenommen. Und auch eine Mehrheit der SRF-User findet: «Ja, Rechtsvorbeifahren hilft den Verkehr flüssiger zu gestalten». Der Ständerat schwenkte heute mit klarer Mehrheit von 30 zu 8 Stimmen ein: Rechtsvorbeifahren ist also künftig erlaubt. Weiterhin verboten bleibt das Rechtsüberholen, also das Wiedereinspuren in die linke Fahrbahn, wenn man rechts an einem anderen Auto vorbeigefahren ist.

Ich rege mich immer wieder auf, wie viele Leute aus Unsicherheit auf der linken Spur haften bleiben.
Autor: Peter FöhnStänderat (SVP/SZ)

Das sagen die Befürworter: «Die Umsetzung der Motion würde auf unseren Autobahnen zahlreiche Vorteile bringen», sagte Hans Wicki (FDP/NW). Der Verkehrsfluss würde von der Neuregelung profitieren, dies belegten Studien und Erfahrungen aus dem Ausland. Zudem führe die aktuelle Rechtsprechung zu Unsicherheit: «Und das ist das letzte, was wir im Strassenverkehr brauchen.»

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Föhn: «Ärgere mich des Öfteren»
Aus News-Clip vom 13.06.2018.
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Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) forderte, angesichts der dramatischen Zahl der Staustunden auf Schweizer Autobahnen endlich zu handeln. Peter Föhn (SVP/ZH) witzelte, er persönlich würde sehr gerne viel mehr rechts überholen: «Aber das wird auch künftig schwierig bleiben.» Er rege sich immer wieder auf, wie viele Leute aus Unsicherheit auf der linken Spur haften blieben, obwohl rechts niemand in Sicht sei.

Das sagen die Gegner: Claude Janiak (SP/BL) erklärte im Rat, warum sich die Mehrheit der Verkehrskommission des Ständerats gegen die Motion ausgesprochen hatte. Es gebe Sicherheitsbedenken, die in den Beratungen nicht ausgeräumt hätten werden können.

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Janiak: «Sicherheitsbedenken nicht ausgeräumt»
Aus News-Clip vom 13.06.2018.
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Géraldine Savary (SP/VD) sagte, man sei nicht überzeugt, dass der Strassenverkehr wirklich sicherer würde. Die Experten hätten die Zweifel in den Anhörungen nicht ausräumen können: «Es gibt keine Notwendigkeit, etwas zu ändern.» Einige Räte monierten auch administrativen Leerlauf, wenn sich das Parlament mit etwas beschäftigen müsse, das der Bundesrat per Verordnung umsetzen würde.

Hand aufs Herz, hätten Sie die Ausnahmen beim Rechtsvorbeifahren gekannt?
Autor: Doris LeuthardVerkehrsministerin

Das sagt der Bundesrat: Die Landesregierung unterstützt eine Neuregelung auf der rechten Spur. Verkehrsministerin Doris Leuthard trat den Zweifeln im gegnerischen Lager entgegen: «Hand aufs Herz, hätten Sie die Ausnahmen beim Rechtsvorbeifahren gekannt?» Diese Unsicherheit gelte es aufzulösen. Auch für Leuthard ist die aktuelle Stausituation auf Schweizer Strassen untragbar. Es müsse alles getan werden, um den Verkehrsfluss zu erhöhen – auch wenn unklar sei, wie viel die Neuregelung wirklich bringen würde.

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Leuthard: «Hand aufs Herz...»
Aus News-Clip vom 13.06.2018.
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So geht es weiter: Der Bundesrat arbeitet nun eine Vorlage aus, die das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben soll. Es gilt die Details zu klären, denn der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen ist nicht immer offensichtlich. Die Schweiz wäre in Europa eines der ersten Länder, die das Rechtsvorbeifahren ausdrücklich erlaubt.

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