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Postauto-Skandal Jetzt ermittelt Fedpol gegen die Post

  • Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) führt das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post.
  • Das hat der Bundesrat auf Antrag des Departements von Verkehrsministerin Doris Leuthard beschlossen.
  • Der Bundesrat habe davon Kenntnis genommen, dass für die strafrechtliche Untersuchung weder Bundesanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig seien.

Beim Verwaltungsstrafverfahren gehe es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen durch die Postauto Schweiz AG strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen. Das teilten die Bundesbehörden mit.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und damit auch das Fedpol nehme keine Eignerinteressen wahr – im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Das Fedpol könne das Verfahren unbefangen und unabhängig führen.

Dauer des Verfahrens unklar

Wie lange das Verfahren dauern werde, könne nicht abgeschätzt werden. Dies hänge von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen würden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln könnten bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen, heisst es in der Mitteilung weiter.

In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom vergangenen Samstag hatte Bundesrätin Doris Leuthard erklärt, dass sie erste Resultate der Post-Untersuchung in sechs bis acht Wochen erwarte. Gerade angesichts des Reputationsschadens müsse das nun schnell gehen. Solange gelte für Post-Chefin Susanne Ruoff die Unschuldsvermutung.

Es müsse geklärt werden, was das Management wann wusste und ob es ein internes Problem des Postauto-Bereichs gegeben habe. «Wir brauchen Klarheit zum Sachverhalt und zu den Verantwortlichkeiten, dann kann man beurteilen, welche personellen oder juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind», sagte Leuthard weiter.

Eigene Task-Force bei der Post

Der Post-Verwaltungsrat will die «illegale Buchungspraxis» bei Postauto von einer eigens geschaffenen, unabhängigen Expertengruppe aufklären lassen. Daneben hat das Uvek zusammen mit dem Finanzdepartement eine Task-Force ins Leben gerufen, um zu klären, ob Handlungsbedarf besteht auf Stufe des Bundes als Eigner der Post.

Darum geht es

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  • Im Rahmen einer ordentlichen Revision hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.
  • Für diese Jahre muss Postauto gut 78 Millionen Franken zurückzahlen. Ob auch in den darauf folgenden Jahren getrickst wurde, ist noch umstritten. Offen ist auch, ob die Subventionen nur im regionalen Personenverkehr oder auch im Ortsverkehr zu hoch ausfielen.

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