- Carl Baudenbacher ist einer der bekanntesten Richter der Schweiz – allerdings in Luxemburg tätig.
- Als Präsident des dortigen Efta-Gerichtshofs hat er sich immer wieder in politische Debatten eingemischt – zum Beispiel über das Verhältnis der Schweiz zur EU.
- Nach 15 Jahren als Präsident ist Baudenbacher nun zurückgetreten – sein grosses Ziel hat er allerdings noch nicht erreicht.
Wie kein anderer hat der 70-jährige Schweizer Carl Baudenbacher den Efta-Gerichtshof geprägt. «Ich habe versucht, ihn als eigene Stimme in Europa zu positionieren, und wie mir viele Leute sagen, ist das ganz gut gelungen», sagt der abtretende Präsident des Efta-Gerichtshofes.
Der Gerichtshof ist zuständig für die drei Efta-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, die über den EWR mit dem EU-Binnenmarkt verbunden sind.
Respekt gewonnen
Der gebürtige Basler habe dazu beigetragen, dass das Binnenmarkt-Recht in der EU und in den drei Efta-Ländern einheitlich ausgelegt werde, sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs (EuGH) Koen Lenaerts.
Diesen Leistungsausweis bestätigen ihm auch andere Kollegen: «Damit hat er auch den Respekt gewonnen von allen Kollegen des EuGH. Er war in gewissem Sinne eigentlich auch Teil von unserer Gerichtsbarkeit», so Koen Lenaerts.
Baudenbacher machte sich auch für neue Aufgaben für sein Gericht stark: zum Beispiel als Streitschlichter im Rahmenabkommen Schweiz-EU. Doch der Bundesrat lehnt das ab.
Auf mehr Interesse stösst Baudenbacher jetzt in Grossbritannien: «Carl Baudenbacher hat die Möglichkeit aufgezeigt, dass sich Grossbritannien nach dem Brexit an den Efta-Gerichtshof andocken könnte, um das Austrittsabkommen zu überwachen. Daran bin ich interessiert», sagte die britische Parlamentarierin der schottischen Nationalpartei (SNP), Joanna Cherry.
Ein neuer Bericht des britischen Parlaments sieht das Efta-Gericht als «… schon verfügbarer Schiedsgerichts-Mechanismus für das künftige Verhältnis Grossbritannien-EU».
Baudenbacher dazu: «Wenn die Briten den Zugang zum Binnenmarkt erhalten wollen, so müssen sie eine Gerichtslösung anerkennnen. Den EuGH haben sie ausgschlossen, da bleibt nicht mehr viel anderes als der Efta-Gerichtshof.»
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