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Schweiz Private Mini-Drohnen - leiser Angriff auf die Privatsphäre

Sie werden immer billiger, kleiner und leichter bedienbar: Mini-Drohnen mit Kameras - gleichsam für den Hausgebrauch. Doch leider fehlen klare gesetzliche Vorschriften. Datenschützer Hanspeter Thür sieht die Privatspähre erheblich gefährdet - und das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Pflicht.

Mit dem Mini-Helikopter und hochauflösender Kamera einmal in der Nachbarschaft vorbeisurren und schauen, was sonst noch so alles läuft. Natürlich ferngesteuert in sicherer Distanz. Die Drohnen-Technologie wird auch für Private zunehmend erschwinglich. Und viel ist möglich, sogar ohne Bewilligung.

Für den obersten Datenschützer Hanspeter Thür ist es offensichtlich, dass mit solchen Geräten schwer in die Intimsphäre der Menschen eingegriffen werden kann: «Man kann Aufnahmen machen und diese aufs Internet schalten. Da ist das Gefährdungspotential doch erheblich», stellt Thür gegenüber SRF fest.

Schwierige Beweislage

Natürlich gilt auch hier theoretisch der Schutz der Privatsphäre. Das Problem dabei in der Praxis ist allerdings: Für eine Anzeige muss der unerlaubte «Angriff» mit der Drohnen-Kamera erst einmal bemerkt werden. Thür fordert deshalb klare gesetzliche Vorschriften. Und zwar vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

Doch hier gibt es ein Gerangel um die Zuständigkeit. «Leider ist das Bazl bis heute der Meinung, dass das nicht ihre Sache ist», bedauert Thür.

Audio
Problematische Mini-Drohnen auf dem Vormarsch
aus HeuteMorgen vom 02.07.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

Bazl fordert konkrete Vorschläge

Beim Bazl will man den Vorwurf so nicht stehen lassen: Man sei sich der Drohnen-Problematik durchaus bewusst, entgegnet Amtssprecherin Martine Reymond. Sie plädiert für Zusammenarbeit und fordert die Datenschutzbehörde auf, konkrete Vorschläge einzubringen: «So könnten wir schauen, dass auch bei dieser neuen Technologie der Persönlichkeitsschutz berücksichtigt wird.»

Bis es soweit ist, fliegen die libellenartigen Spione weiter. Der Drohnen-Pilot am Boden übrigens braucht für sein Hightech-Spielzeug erst dann eine Bewilligung, wenn das Gerät über 30 Kilogramm wiegt und er keinen direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat.

brut

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