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Schweiz Prozess gegen Bieler Rentner: Wahnhafte Störung oder schuldfähig?

Heute beginnt im Amtshaus in Biel der Prozess gegen einen Bieler Rentner. Mit Waffengewalt hatte er 2010 versucht, die Zwangsversteigerung seines Elternhauses zu verhindern. Im Zentrum des Verfahrens steht aber nicht die Tat, sondern vielmehr die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes.

Tinfamilienhaus in Biel.
Legende: Das Haus am Mon-Désir-Weg 9 in Biel war der Auslöser im Fall Kneubühl. Keystone

Am Morgen des 8. Septembers 2010 verschanzt sich Peter Hans Kneubühl in seinem Elternhaus am Mon-Désir-Weg in Biel und will so die Zwangsversteigerung verhindern. In der Nacht eskaliert die Situation.

Beim Versuch, den Mann zu überwältigen, wird ein Polizist der Sondereinheit «Enzian» mit einem Kopfschuss schwer verletzt. Die Polizei zieht sich zurück – der Rentner taucht unter. Erst neun Tage später wird Kneubühl von der Polizei gestellt und verhaftet.

Heute beginnt der Prozess im Amtshaus von Biel. Dabei geht es weniger um die Tat, sondern vielmehr um die Schuldfähigkeit des Mannes. 

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass Kneubühl den Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung mehrfach erfüllt.

Video
Kneubühl im Interview
Aus 10 vor 10 vom 04.01.2013.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 47 Sekunden.

Doch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Kneubühl schuldunfähig ist. Sie stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Rentner eine wahnhafte Störung schweren Ausmasses zur Tatzeit attestiert.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf eine Anklage. Sie beantragt, Kneubühl in eine geschlossene Anstalt einzuweisen. Dagegen wehrt sich der Rentner vehement und spricht im Vorfeld des Prozesses von einem Gefälligkeitsgutachten.

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