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Schweiz Referenzzinssatz bleibt bei 2 Prozent

Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei rekordtiefen 2 Prozent. Die Mietzinsen in der Schweiz dürften also weiterhin stabil bleiben. Bisher haben nur wenige Mieter vom tieferen Zinssatz profitiert.

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auf dem gleichen Stand wie vor drei Monaten, bei 2 Prozent. Das teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Bild der grossen Überbauung «Glattpark» in Opfikon, Zürich. (keystone)
Legende: Die Mieten in der Schweiz bleiben weiter stabil. Keystone

Der Durchschnittszinssatz, der per 30. Juni 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,98 auf 1,95 Prozent gesunken. Damit bleibt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet bei 2 Prozent. Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet, schreibt das BWO.

Mieterinnen und Mieter haben deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung der Mieten. Beruht der zu bezahlende Mietzins aber nicht auf dem aktuellen und seit Anfang September 2013 gültigen Referenzzinssatz, besteht ein Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses.

Verbände schliessen weitere Senkung nicht aus

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) schliesst nicht aus, dass der bereits rekordtiefe Referenzzinssatz im nächsten Jahr auf 1,75 Prozent sinken könnte. Voraussetzung dafür sei, dass das Zinsniveau im nächsten Jahr tief bleibt, schreibt der HEV in einer Mitteilung.

Zinsänderungen schlagen laut HEV wegen des grossen Bestandes an langfristigen Festhypotheken nur verzögert auf den Referenzsatz durch. Laufe eine Althypothek aus, werde sie nach wie vor durch eine tendenziell günstigere Neuhypothek ersetzt.

Zur aktuellen Lage hielt der HEV fest, dass eine Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent entspreche. Doch er verwies gleichzeitig auf die Möglichkeit für Vermieter, die Teuerung und Kosten für Investitionen, Unterhalt und Gebühren gegen die Senkung aufzurechnen.

Bisher haben weniger als 17 Prozent profitiert

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) seinerseits hält fest, von der letzten Senkung des Referenzzinssatzes im September 2013 hätten weniger als 17 Prozent der Mieter profitiert hätten. Auch in den Augen des SMV liegt eine weitere Senkung des Satzes im kommenden Frühling «im Bereich des Möglichen», wie er schreibt.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken. Die nächste allfällige Anpassung des Satzes erfolgt per 1. Dezember.

Seit der Einführung im September 2008 ist der Referenzzinssatz nur gesunken. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent.

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