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Rückzug der Matter-Initiative? Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland ist vom Tisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bankgeheimnis im Inland soll definitiv nicht gelockert werden.
  • Beide Kammern sagen Ja zur Motion «Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts».
  • Damit wird der Bundesrat beauftragt, auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts zu verzichten. Dieser hat die Revision bereits letzten Monat zurückgestellt.
  • Nun ist der Weg frei für einen Rückzug der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».

Das Bankgeheimnis im Inland soll nicht angetastet werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, keine Verschärfung des Steuerstrafrechts vorzunehmen. Ursprünglich wollte der Bundesrat – noch unter der früheren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf – das Bankgeheimnis auch im Inland lockern. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sei nicht mehr zeitgemäss, lautete die Begründung.

Widmer-Schlumpfs Nachfolger Ueli Maurer befürwortete aber den Rückzug des Vorhabens. Die Verschärfung des Steuerstrafrechts sei nicht mehrheitsfähig.

Rückzug der Initiative möglich

2013 hatte SVP-Nationalrat Thomas Matter die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ins Rollen gebracht, um das Bankgeheimnis im Inland zu retten. «Wir haben mit diesem Entscheid das Hauptziel erreicht», sagte er zu SRF. Das Initiativ-Komitee werde in den nächsten Wochen entscheiden, wie es weitergehe.

Wir haben mit diesem Entscheid das Hauptziel erreicht.
Autor: Thomas Matter Komitee «Ja zum Schutz der Privatsphäre»-Initiative

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