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Bei Fehlkäufen im Internet gibt’s das Geld nicht immer zurück
Aus Espresso vom 27.11.2020. Bild: Colourbox
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Schnäppchenjäger aufgepasst Bei Fehlkäufen im Internet gibt’s das Geld nicht immer zurück

Nicht alle Onlineshops sind kulant, wenn Kunden Waren zurücksenden wollen.

Die Rabatte am Black Friday sind verlockend. Und sie verleiten dazu, Dinge zu kaufen, die man erstens nicht braucht oder die sich zweitens im Nachhinein als Fehlkauf herausstellen. Denn insbesondere bei Onlinekäufen kann man die Ware ja nicht von Auge prüfen. Und was längst nicht allen bewusst ist: In der Schweiz gibt es kein generelles Rückgaberecht.

Umso wichtiger ist es, sich vor dem Geldausgeben über die Rückgabe-Bedingungen des jeweiligen Onlineshops zu informieren. Wer nicht aufpasst, bleibt auf seinem Fehlkauf sitzen oder bekommt das Geld «nur» in Form eines Gutscheins zurück.

Verband verlangt 14-tägiges Rückgaberecht

Auf der sicheren Seite ist, wer bei Mitgliedern des Schweizer Handelsverbandes (Handelsverband.swiss) bestellt. Dieser verlangt von seinen Mitgliedern nämlich ein 14-tägiges Rückgaberecht. Davon ausgenommen sind etwa Lebensmittel und Getränke oder auch Massanfertigungen, sowie Hygiene-Artikel (beispielsweise Kontaktlinsen oder Zahnbürsten).

Das Rückgaberecht gilt nur, solange Artikel nicht benutzt wurden, wenn sie also keine Gebrauchsspuren aufweisen. Ebenfalls kein Rückgaberecht gibt es auf Artikel, die im zurückgesandten Zustand nicht mehr verkauft werden können (z.B. ausgepackte Lego oder Playmobil).

Bei Fust lohnt sich genaues Hinschauen

Dass es sich lohnt, die Rückgabe-Bedingungen zu prüfen, zeigt das Beispiel Fust: Hier gibt es im Onlineshop kein Rückgaberecht, sondern lediglich ein Umtauschrecht – und auch das nur auf entsprechend gekennzeichnete Produkte. Einen Fehlkauf kann man also im besten Fall gegen ein Produkt aus der gleichen Kategorie umtauschen oder gegen einen Gutschein zurückgeben. Fust sagt dazu, wenn Produkte im Onlineshop vom Umtauschrecht ausgeschlossen seien, «suchen wir zusammen mit der Kundschaft stets eine individuelle Lösung.» Dies, sofern das Produkt ungeöffnet und originalverpackt sei.

Besonders streng punkto Rückgaben ist auch der Spielzeughändler Franz Carl Weber: Wer in dessen Onlineshop etwas bestellt, sollte sich sehr sicher sein, denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt das Unternehmen, dass «Umtausch sowie Rückgabe von Produkten grundsätzlich nicht möglich sind». Jedoch gewähre man bei mangelhafter Lieferung und offensichtlichen Mängeln ein Rückgaberecht von zehn Tagen.

Viele sind kulant

Dass es auch anders geht, zeigen andere Beispiele: So gibt es etwa ein 30-tägiges Rückgaberecht bei Digitec-Galaxus – und zwar auf den meisten Produkten, sofern die Originalverpackung noch vorhanden ist. Ebenfalls während 30 Tagen kann man bei Melectronics gekaufte Produkte zurückgeben. Allerdings sind hier etwa Drohnen, Spielkonsolen oder Tablets ausgeschlossen.

Ein 14-tägiges Rückgaberecht bei voller Kaufpreiserstattung gibt es beim Lehner-Versand sowie bei Microspot und Interdiscount. Auch Brack und Mediamarkt erlauben die Rückgabe von Artikeln innerhalb von zwei Wochen, allerdings erstatten sie den Kaufpreis in Form einer Gutschrift oder. von Geschenkkarten.

Espresso, 27.11.2020, 08:13 Uhr

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