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Zeckenimpfung: Krankenkassen zahlen nur, wenn sie ein Arzt macht
Aus Espresso vom 28.05.2020. Bild: imago images
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Schutz vor FSME Krankenkassen zahlen nur, wenn ein Arzt die Zeckenimpfung macht

Es gilt weiterhin: Für Impfungen in der Apotheke muss der Kunde selber in die Tasche greifen

Seit 2015 dürfen in den meisten Kantonen Apotheker in sogenannten Impfapotheken verschiedene Impfungen durchführen. Rund 900 solche Apotheken gibt es schon im ganzen Land. Jetzt im Frühling ist die Zeckenimpfung wieder aktuell. Denn das Bundesamt für Gesundheit erwartet aufgrund des guten Wetters ein Zecken-Rekordjahr.

Zecken können sowohl Borreliose auslösen als auch die Hirnhautentzündung FSME. Nur gegen diese schützt eine Impfung.

Kostenpunkt: 200 Franken

Wer sich allerdings in einer Impfapotheke gegen Zecken impfen lässt, der muss die Kosten für die Impfung – rund 200 Franken – aus dem eigenen Sack bezahlen. Denn die Grundversicherung bezahlt nur Impfungen, die von einem Arzt gemacht werden. So steht es im Gesetz.

Die möchte der Apothekerverband Pharmasuisse schon seit längerer Zeit ändern. Aktuell seien in Bern mehrere parlamentarische Vorstösse hängig, sagt der Verband gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Doch eine Gesetzesänderung ist bisher noch nicht in Sicht.

Espresso, 28.05.2020, 08:13

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