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Schweiz übernimmt Richtlinien «Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt»

  • Der Bundesrat hat die Botschaft zur EU-Waffenrichtlinie verabschiedet.
  • Darin kommt er den kantonalen Vollzugsbehörden etwas entgegen. Diese fürchteten in der Vernehmlassung einen administrativen Mehraufwand.
  • Die vorgesehene Frist zur Bestätigung des Waffenbesitzes wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Das gibt den kantonalen Waffenbüros mehr Zeit.
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Bundesrat sucht bei Waffenrecht Kompromiss
Aus Tagesschau vom 02.03.2018.
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Die EU-Waffenrichtlinie wurde vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Europa ausgearbeitet. Im Fokus stehen dabei halbautomatische Waffen mit grosser Magazinkapazität. Mit ihnen können ohne Nachladen mehrere Schüsse abgegeben werden. Der Zugang zu solchen Waffen soll beschränkt und der Informationsaustausch im ganzen Schengen-Raum verstärkt werden.

Da die Schweiz Schengen-Mitglied ist, muss auch sie die neuen Richtlinien übernehmen. «Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt», schreibt der Bundesrat zur entsprechenden Botschaft, die er heute verabschiedet hat.

Übernahme der Armeewaffe ausgenommen

Zur Kategorie der halbautomatischen Waffen gehört auch das Sturmgewehr 90. Es wird in der Schweiz traditionellerweise nach Beendigung des Armeedienstes übernommen. Dies wird auch weiterhin möglich sein.

Dafür sorgt die Ausnahmeregelung, welche die Schweiz mit der EU aushandeln konnte, wie der Bundesrat mitteilt. Auch Sportschützen, die regelmässiges Schiessen nachweisen können, dürfen solche Waffen weiterhin erwerben. Die in der EU geltende Pflicht, in einem Schützenverein Mitglied zu sein, hat der Bundesrat fallengelassen, ebenso verzichtet er auf psychologische Tests.

Waffenhändler unterliegen einer Meldepflicht

Ausnahmebewilligungen sind auch für Sammler und Museen möglich. Wer allerdings bereits im Besitz einer halbautomatischen Waffe ist, muss dies innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen.

Zudem sollen Waffenhändler ihre Transaktionen künftig den kantonalen Waffenbüros melden müssen. Die Frist dazu hat der Bundesrat aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung von zehn auf zwanzig Tage verlängert.

Der Schweizerische Schiesssportverband, der Unteroffiziersverband sowie Pro Tell haben bereits mit einem Referendum gedroht. Auch die SVP signalisierte Widerstand. Als nächstes wird sich das Parlament über die Vorlage beugen.

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