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Juristischer Krach wegen Lärms
Aus 10 vor 10 vom 29.03.2018.
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Schweiz wird immer lärmiger Lärm sorgt für Krach

30 Jahre hatten die Gemeinden und Kantone Zeit, um ihre Strassen zu sanieren und somit die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Diese Frist läuft ab. Wer weiterhin unter Strassenlärm leidet, kann ab dem 1. April klagen.

Die revidierte Lärmschutzverordnung (LSV), die ab dem 1. April in Kraft tritt, sieht vor, dass Anwohner vor übermässigem Strassenlärm geschützt werden müssen. Für die Umsetzung von entsprechenden Lärmschutzmassnahmen hatten Kantone und Gemeinden eigentlich 30 Jahre Zeit gehabt.

Trotzdem sind laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) schweizweit immer noch unzählige Anwohner in der Nähe von einigen tausend Strassenkilometern ungenügend vor Lärm geschützt. Gemäss der Lärmliga Schweiz liegen die Lärmbelastungen vor allem nachts vielerorts über den Grenzwerten von 55 bzw. 50 Dezibel.

Legende:
Lärmbelastung durch Strassenverkehr Anteil der Personen, die durch Lärm belastet sind. Der Unterschied von Tag und Nacht ist überraschend gering. Quelle: BAFU: sonBASE BAFU: sonBASE

Klage-Pool für Lärmopfer

Die Verzögerung könnte Bund, Kantone und Gemeinden aber teuer zu stehen kommen. Laut Schätzungen des Bafu könnten Hauseigentümer Entschädigungen von 19 Milliarden Franken einfordern. Sie können dabei auf die Unterstützung der Lärmliga Schweiz zählen, die einen Klage-Pool eingerichtet hat.

«Gemeinden und Kantone haben die letzten 30 Jahre geschlafen. Deshalb geben wir den Leuten, die sich wehren wollen, eine Chance, bei uns mitzumachen, um ihre Rechte wahren zu können», erklärt Präsident Peter Ettler gegenüber «10vor10». Sowohl die Mieter, die an einer Strasse wohnen, wo die Lärmimmissions-Grenzen überschritten werden, als auch Eigentümer, können sich dem Klage-Pool der anschliessen.

Lärmbelastung in der Schweiz

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Gemäss der Lärmschutz-Verodnung (LSV) gelten in der Schweiz als lästig oder gar schädlich, wenn die Lärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten (IGW) liegen:

  • Strassenverkehrslärm: Tagsüber ist jede fünfte (ca. 1.6 Mio.) und in der Nacht jede sechste (ca. 1,4 Mio.) Person an ihrem Wohnort betroffen.
  • Rund 900‘000 Wohnungen sind von Strassenverkehrslärm am Tag betroffen. In der Nacht sind es knapp 800‘000.
  • Eisenbahnlärm: Am Tag ist jede hundertste und in der Nacht jede fünfzigste Person betroffen.
  • Fluglärm: Am Tag ist jede hundertste Person betroffen.

Wird der Schwellenwertder Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 55 dB(A) am Tag angewandt, so sind in der Schweiz sogar 50 Prozent der Bevölkerung (rund 4 Mio. Personen) an ihrem Wohnort durch übermässigen Strassenverkehrslärm gestört.

Die Lärmliga Schweiz hofft, mindestens 300 Personen finden zu können, die auch über den 31. März hinaus mit übermässigem Strassenlärm leben müssen. Der Verein, der in der Schweiz seit 1956 gegen Lärm kämpft, möchte drei Fälle in einem Musterprozess bis vor das Bundesgericht ziehen. Denn es gibt in der Schweiz noch überhaupt keine Rechtsprechung zu einem solchen Fall.

Entsprechend schwierig ist es für Lärmliga-Präsident Ettler, die Chancen einer solchen Klage einzuschätzen: «Da es kein Präjudiz gibt, kann ich nur von einer Chance 50:50 sprechen. Ich kann also nichts versprechen, denke aber als früherer Anwalt, dass es gelingen wird.»

Lärmkarte: Strassenverkehrslärm am Tag

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Schweizer Karte, eingefärbt mit Lärmzonen
Legende: Bafu | Swisstopo

In den Agglomerationszentren ist die Belastung durch Strassenlärm am höchsten. Dort ist am Tag und in der Nacht jede dritte Person betroffen. Auf der Karte, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen finden Sie die visualisiert Lärmbelastung in der Schweiz.

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