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Schweiz Sechs mutmassliche 'Ndrangheta-Mitglieder wieder auf freiem Fuss

Am Dienstag in den frühen Morgenstunde schlug die Polizei zu: 15 mutmassliche Mitglieder der Mafia wurden in den Kantonen Thurgau, Wallis und Zürich festgenommen. Nun sind sechs mutmassliche 'Ndrangheta-Mitglieder wieder auf freiem Fuss.

Die Schweizer Justizbehörden haben sechs mutmassliche Mitglieder der italienischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta auf freien Fuss gesetzt, gegen Kaution, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte.

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Schlag gegen die Mafia
Aus Tagesschau vom 08.03.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 50 Sekunden.

Die sechs waren am Dienstag in einer koordinierten Aktion zusammen mit neun weiteren mutmasslichen Mafia-Mitgliedern festgenommen und in Auslieferungshaft gesteckt worden. Für die Entlassung mussten sie «eine ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Kaution leisten», wie BJ-Sprecher Raffael Frei sagte. Er bestätigte damit einen Bericht von «Blick online».

Ein Festgenommener, der sich ursprünglich mit einer Auslieferung an Italien einverstanden erklärt hatte, habe gleichzeitig seine Einwilligung zurückgezogen. Damit widersetzten sich nun alle Festgenommen der Auslieferung, sagte Frei.

Kein Fluchtrisiko

Das BJ sei auch mit den restlichen neun Personen im Gespräch über eine Haftentlassung unter bestimmten Auflagen wie zum Beispiel eine Kaution, die Abgabe der Schriften oder einer regelmässigen Meldepflicht bei der Polizei. Das Fluchtrisiko und die Verdunkelungsgefahr werde als gering eingeschätzt, da die meisten Personen seit Jahren in der Schweiz lebten und vor der Festnahme von den italienischen Ermittlungen gewusst hätten.

Die Haftanordnungen gegen die 15 Personen basierten auf italienischen Auslieferungsersuchen. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.

Der Entscheid über die Auslieferung kann beim Bundesstrafgericht angefochten und in besonderen Fällen an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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