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Session Alkoholgesetz: Jugendschutz oder Schikane für mündige Bürger?

Die Idee, nachts Verkäufe von Alkoholika zu verbieten, ist politisch umstritten. Der Ständerat hat zum zweiten Mal darüber debattiert und bejaht das entsprechende Gesetz.

Zwischen 22 Uhr und 06 Uhr sollen Läden keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Das sei eine wichtige Massnahme im Interesses des Jugendschutzes, findet Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Es sei das Ziel, «dass sie den Anreiz zu Billigstangeboten reduzieren können, die in grossen Mengen noch gehandelt werden», sagt Widmer-Schlumpf. Denn der billige Alkohol aus den Take-Aways begünstige nächtliche Trinkgelage.

Das sei einerseits schlecht für die Gesundheit der Jugendlichen, so die Bundesrätin. Ausserdem führe es auch zu zahlreichen Nachtruhestörungen und Abfallbergen im öffentlichen Raum.

Nicht nur Jugendliche betroffen

Widerspruch kommt von der St.Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter. Das nächtliche Verkaufsverbot schiesse über das Ziel hinaus. Es betreffe nämlich nicht nur Jugendliche: «Das heisst, dass beispielsweise ein Tourist auf einem Campingplatz im Berner Oberland nach 22 Uhr kein Bier mehr kaufen kann.» Keller-Sutter bezweifelt ausserdem, dass die Verkaufsverbote wirklich dazu führen, dass die Jugendlichen weniger Alkohol trinken.

Audio
Ständerat will Alkoholverkäufte nach 22 Uhr verbieten
aus HeuteMorgen vom 25.11.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 6 Sekunden.

Die Mehrheit im Ständerat sieht das anders und unterstützt das nächtliche Verkaufsverbot, allerdings nur noch mit 24 zu 20 Stimmen. Letztes Jahr gab es im Ständerat noch eine grössere Mehrheit für diese Massnahme.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Falls der das Verkaufsverbot weiter ablehnt, wird es fraglich, ob es jemals Verkaufsbeschränkungen geben wird. In einem anderen Punkt ist der Ständerat bereits auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt: Nun ist nämlich auch der Ständerat gegen Mindestpreise für alkoholische Getränke.

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