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Jagd auf den Wolf
Aus 10 vor 10 vom 17.09.2014.
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Session Bauern und Jäger wollen dem Wolf an die Gurgel

Trotz Wolfskonzept, trotz Revision der Jagdverordnung: Die Bergregionen sind unzufrieden. Sie wollen nicht, dass der Wolf weiterhin als geschützt gilt. Der Wolf soll das ganze Jahr über geschossen werden können.

Eigentlich steht es schon, das «Konzept Wolf Schweiz», das der Bundesrat vor ein paar Jahren ausarbeiten liess. Man wollte damit die Berglandwirtschaft nicht unzumutbar einschränken und erlaubte darin auch den Abschuss von einzelnen Wölfen, die grossen Schaden stiften.

Tragende Säulen des Konzepts: Nutztierherden werden geschützt, und gerissene Tiere durch Steuergelder vergütet. Seit 2012 können Jäger auch sich etablierende Wolfsbestände durch Abschüsse regulieren. Dies, wenn die Wölfe trotz Herdenschutzmassnahmen grosse Schäden an den Nutztieren anrichten. Grundsätzlich greifen jedoch die Herdenschutzmassnahmen. Dies haben laut Bundesrat die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt.

Bergregionen unzufrieden

Trotzdem ist die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) unzufrieden. Im Parlament wird sie vertreten durch René Imoberdorf (CVP/VS). Dieser will per Motion das Bundesgesetz ändern und ausserdem die Berner Konvention nachverhandeln: Der Wolf soll das ganze Jahr gejagt werden können.

Laut der SAB verursacht der Wolf in der Schweiz erhebliche Probleme. Leidtragende seien die Landwirte und immer mehr auch die Jäger. Schäden entstünden auch im Tourismus. Hier kommt es durch den Einsatz von Herdenschutzhunden immer wieder zu Konflikten. Das Fazit von Imoberdorf: Ein vollständiger Schutz vor Wolfsschäden sei in der Schweiz nicht möglich.

Bundesrat lehnt Motion ab

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er argumentiert, dass die verschiedenen Parteien im «Konzept Wolf Schweiz» ausgeglichen berücksichtigt wurden. Obendrauf unterstützt der Bundesrat eine Motion von Ständerat Stefan Engler (SVP/GR), die verlangt, dass Abschüsse künftig nicht nur bei Schäden in der Landwirtschaft möglich sein sollen, sondern auch, wenn etwa die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Das genüge, schreibt der Bundesrat.

Nächste Woche wird die Motion im Ständerat behandelt. Wie immer, wenn es um den Wolf geht, dürfte die Debatte emotional werden.

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