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Sackmesser in Reih und Glied.
Legende: Wie viel Schweiz muss drinstecken? Keystone
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Session Beschlossene Sache: So viel Schweiz muss nun drin sein

Seit Jahren wird die Swissness-Vorlage zwischen den Räten hin und her geschoben. Mit der zentralen Frage: Wann ist ein Produkt «Swiss made»? Jetzt ist die Vorlage durch beide Räte durch.

Der Nationalrat hatte die Swissness-Vorlage zuvor bereinigt. Zuletzt ging es noch um tierische Produkte. Diese gelten als «Swiss Made», wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde.

Beim Fleisch waren sich die Räte bereits einig. Ausschlaggebend ist der Ort, an dem das Tier den überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen.

Zu reden gaben auch die Regeln für Lebensmittel nicht tierischer Herkunft: Diese sollen künftig nur dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gelten Ausnahmen.

60 Prozent der Herstellungskosten

Wirtschaftlich bedeutsam ist die neue Vorschrift, dass industrielle Produkte nur mit dem Schweizer Kreuz beworben werden dürfen, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

Der Gewerbeverband bekämpfte die Vorlage wegen dieser Bestimmung. Deren Ziel ist es, die Marke Schweiz besser zu schützen.

Schlussresultate

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Beide Räte haben in den Schlussabstimmungen die Swissness-Vorlage klar angenommen. Im Nationalrat mit 135 Ja- gegen 47 Nein-Stimmen bei zehn Enthaltungen. Im Ständerat sagten 26 Ja, 13 Nein bei sechs Enthaltungen.

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