Der Nationalrat hatte die Swissness-Vorlage zuvor bereinigt. Zuletzt ging es noch um tierische Produkte. Diese gelten als «Swiss Made», wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde.
Beim Fleisch waren sich die Räte bereits einig. Ausschlaggebend ist der Ort, an dem das Tier den überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen.
Zu reden gaben auch die Regeln für Lebensmittel nicht tierischer Herkunft: Diese sollen künftig nur dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gelten Ausnahmen.
60 Prozent der Herstellungskosten
Wirtschaftlich bedeutsam ist die neue Vorschrift, dass industrielle Produkte nur mit dem Schweizer Kreuz beworben werden dürfen, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Der Gewerbeverband bekämpfte die Vorlage wegen dieser Bestimmung. Deren Ziel ist es, die Marke Schweiz besser zu schützen.