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Session Der Steuerstreit mit den USA – eine Chronologie

Über sechs Jahre dauerte das Seilziehen zwischen US-Justiz, Bundesrat und den Schweizer Banken. Der Steuerstreit entzweit die Schweizer Banken, den Bundesrat und die US-Justizbehörden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Fakten.

April 2007: Der ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld informierte 2007 die US-Finanzbehörde IRS über die systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der UBS. Die Steueraffäre kommt ins Rollen.

19. Juni 2008: Birkenfeld erklärt sich vor einem amerikanischen Gericht schuldig, für UBS-Kunden Geld am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Er wird zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt.

19. August 2009: Nach monatelangem Tauziehen einigen sich die Schweiz und die USA auf einen Vergleich. Die USA erhalten 4450 UBS-Kundendaten. Die UBS zahlt zudem eine Busse von 780 Millionen Dollar.

Juni 2010: National- und Ständerat heissen den UBS-Vergleich in Form eines Staatsvertrages mit den USA gut.

16. November 2010: Nach Erhalt der meisten UBS-Kundendaten zieht die US-Steuerbehörde IRS ihre zivilrechtliche Klage gegen die UBS zurück. Sie will aber gegen weitere Banken in der Schweiz ermitteln.

Februar 2011: Die USA haben inzwischen neben der CS weitere Banken im Visier, darunter die HSBC Schweiz, die Basler und Zürcher Kantonalbanken, Julius Bär und die Bank Wegelin. Einer der Vorwürfe: Die Banken hätten Ex-UBS-Kunden angeworben und ihnen angeboten weiter nicht deklarierte Gelder zu verwalten.

9. Dezember 2011: Das US-Justizministerium verlangt von Schweizer Banken auch Namen von Kundenberatern. Das schweizerische Recht verbietet aber die direkte Herausgabe von Dokumenten mit Namen von Mitarbeitenden.

18. Januar 2012: Der Bundesrat entscheidet, dass codierte Bankdaten ans US-Justizministerium geliefert werden dürfen. Den Schlüssel zur Decodierung sollen die USA im Rahmen von Aufsichtsamts- und Rechtshilfeverfahren erhalten – oder wenn eine globale Lösung im Steuerstreit vereinbart ist.

27. Januar 2012: Die Lage spitzt sich zu: Die Besitzer der Bank Wegelin verkaufen unter dem Druck der USA ihr Nicht-US-Geschäft an die Raiffeisen Gruppe. Ein Grossteil der Bank führt die Raiffeisengruppe unter dem Namen Notenstein weiter.

16. März 2012: Das Schweizer Parlament erklärt sich mit Gruppenanfragen aus den USA einverstanden und stimmt einer entsprechenden Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zu.

4. April 2012: Der Bundesrat erlaubt den Banken auch die Herausgabe von uncodierten Mitarbeiterdaten an die USA.

4. Dezember 2012: Die Schweiz und die USA einigen sich auf die Einführung des «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) auf voraussichtlich 2014. Damit wollen die USA erreichen, dass sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuert werden können.

3. Januar 2013: Die Bank Wegelin gibt in den USA ein Schuldgeständnis ab und gesteht damit ein, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Im März wird das Strafmass bekannt: Die Busse beläuft sich auf 74 Millionen Dollar.

21. März 2013: Auf ein präziser formuliertes Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörde hin erlaubt das Bundesverwaltungsgericht die Lieferung von Kundendaten der Credit Suisse an die USA.

28. Mai 2013: Nach der UBS und der Credit Suisse sieht sich auch Julius Bär mit einer Gruppenanfrage konfrontiert. Die IRS reicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Amtshilfegesuch gegen Kunden der Bank ein.

29. Mai 2013: Die «Globallösung» für alle Banken ist gestorben. Der Bundesrat legt ein dringliches Gesetz vor, das es den betroffenen Geldhäusern erlaubt, sich mit Datenlieferungen und Ablasszahlungen an die USA freizukaufen.

19. Juni 2013: Die «Lex USA» scheitert im Parlament am Widerstand von SVP, FDP und SP, welche rechtsstaatliche und andere Bedenken geltend machen.

20. Juni 2013: Der Ständerat heisst als erste Kammer mit dem Fatca-Abkommen den künftigen Informationsaustausch mit den USA gut.

3. Juli 2013: Nach dem Nein des Parlaments zur «Lex USA» legt der Bundesrat «Plan B» vor. Die Banken erhalten die Möglichkeit, beim Bund Einzelbewilligungen zu beantragen, um Daten an die US-Behörden auszuliefern. Diese Lösung wird auf den Artikel 271 des Strafgesetzbuches gestützt.

5. Juli 2013: Die Schweiz darf den USA Daten von Kunden der Credit Suisse liefern. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von betroffenen Personen ab. Laut Gericht ist die von der IRS gestellte Gruppenanfrage rechtlich nicht zu beanstanden.

29. August 2013: Die USA und die Schweiz unterzeichnen eine Vereinbarung, mit der der Steuerstreit faktisch beigelegt ist.

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