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Gesetz gegen Schwarzarbeit Ein harter Brocken bis zum Schluss

Die beiden Kammern werden sich beim Gesetz gegen die Schwarzarbeit nicht einig: Ein einziger Artikel wird zum Zankapfel.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber vergisst, einen Angestellten anzumelden? Diese Frage spaltet das Parlament: Der Ständerat will – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – eine Busse von bis zu 1000 Franken aussprechen. Um so die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Dem Nationalrat ist das des Guten zu viel: «Das Gesetz wird auf dem Fundament des Misstrauens aufgebaut», sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG). «Fehler können passieren.» Sie verwies auf Nachlässigkeiten, die beim kleinen Gewerbe ab und zu vorkommen könnten.

Das Gesetz wird auf dem Fundament des Misstrauens aufgebaut.
Autor: Sylvia Flückiger Nationalrätin (SVP/AG)

Anders sah das Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL): «Ein Gesetz ohne wirksame Sanktionen ist ein Papiertiger.» Es sei wichtig, Geldbussen auszusprechen, um die Schwarzarbeit wirksam bekämpfen zu können.

Nationalrat zeigt Entgegenkommen

Der Nationalrat entschied mit 117:72 Stimmen, den Artikel zu streichen. Damit muss das Gesetz nochmals in den Ständerat, um diese Differenz zu bereinigen. Dieser hatte sich bereits am Montag über das Gesetz gebeugt.

In zwei Punkten kam der Nationalrat allerdings seiner Schwester-Kammer entgegen: Künftig darf das Schwarzarbeit-Kontrollorgan Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, auch wenn es nur Indizien sind, weitermelden.

Ein Gesetz ohne wirksame Sanktionen ist ein Papiertiger.
Autor: Susanne Leutenegger Oberholzer Nationalrätin (SP/BL)

Vor allem bei diesem Punkt gab es viele Diskussionen: Einige Parlamentarier befürchteten, dass die Kontrollen ausgeweitet würden und die Kontrollstellen mehr Kompetenzen erhalten würden. Dem sei nicht so, versicherte Bundesrat Johann Schneider-Ammann: Die bisher verantworlichen Stellen müssten noch immer die gemeldeten Vorwürfe untersuchen. «Die verstärkte Zusammenarbeit wird die Bekämpfung der Missbräuche verstärken», versicherte er.

Gemässigter als der Bundesrat

Und auch Missbräuche mit dem sogenannten «Putzfrauenlohn» will das Parlament entgegenwirken: Sich von mehreren Firmen einen Mindestlohn auszahlen zu lassen und damit Steuern zu sparen, soll nicht mehr möglich sein.

Das vereinfachte Verfahren

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Das heutige Recht lässt das vereinfachte Verfahren zu, wenn der einzelne Lohn tiefer ist als der Grenzbetrag für die obligatorische berufliche Vorsorge (derzeit 21'150 Franken), und dies bis zur Lohnsumme von 56'400 Franken im Jahr.

Der Bundesrat hätte mit der Revision des Gesetzes dieses Verfahren nur noch für Privathaushalte zulassen wollen. Sein Ziel war, zu verhindern, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Steuerersparnis missbraucht wird. Das Parlament hat nun aber die Bestimmung etwas weiter gefasst.

Schlupfloch für Verwaltungsräte

Das vereinfachte Verfahren steht somit nicht nur Privathaushalten offen, sondern auch Kleinstbetrieben und Vereinen. Ausgeschlossen ist es dagegen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. «Wenn Gesellschaften mit dem Ziel gegründet werden, um das steuerbare Einkommen in kleinste Einheiten zu splitten, widerspricht das dem Geist der gesetzlichen Bestimmungen», sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Dies sei bei einzelnen Verwaltungsräten der Fall gewesen, die so Steuern sparen konnten. Der Nationalrat schloss sich mit knappem Mehr dem Ständerat an.

Um die letzte Differenz zu bereinigen, muss das Geschäft nochmals in den Ständerat.

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