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Nationalrat zu Gentech
Aus Tagesschau vom 06.12.2016.
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Gentech-Moratorium Gentech-Anbau darf Option bleiben

Der Nationalrat verlängert das Gentech-Verbot in der Landwirtschaft um zusätzlich vier Jahre, lässt die Zukunft aber offen.

So entschied der Nationalrat als Erstrat:

  • Der Nationalrat ist mit 98 gegen 89 Stimmen dafür, das Ende 2017 auslaufende Gentech-Moratorium um zusätzliche vier Jahre zu verlängern.
  • Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Schweiz in speziell geschützten Gebieten wird nicht erlaubt.
  • Anders als der Bundesrat will der Nationalrat aber keine gesetzliche Grundlage für die Koexistenz von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen schaffen, die nach Ablauf des Moratoriums zur Anwendung kommen würde.
  • Die Vorlage wurde mit 146 gegen 39 Stimmen genehmigt und geht nun an den Ständerat.

Worum geht es? Ende 2017 läuft das Gentech-Moratorium aus, das das Parlament bereits zweimal verlängert hat. Ursprünglich wollte der Bundesrat ab diesem Zeitpunkt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zuzulassen, stiess in der Vernehmlassung auf grosse Ablehnung.

Der Bundesrat beantragte daher, das Moratorium bis 2021 – also für weitere vier Jahre – zu verlängern. Gleichzeitig soll für die Zeit danach die gesetzliche Grundlage für den Anbau von GVO geschaffen werden. Dies für den Fall, dass bei den Konsumenten die GVO-Akzeptanz zunehmen und die Landwirtschaft ebenfalls ein Interesse haben sollte.

Die Debatte: Bei der Beratung des Gentechnikgesetzes (GTG) lieferten sich Befürworter und Gegner im Nationalrat eine stark ideologisch geprägte Debatte über den Sinn und Zweck eines Moratoriums. Für die GVO-Gegner ist klar, dass die Schweiz keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel kaufen will. «Es ist der Markt, der die Schweiz gentechfrei macht und nicht das Moratorium», sagte etwa Martina Munz (SP/SH).

Für Christian Wasserfallen (FDP/BE) dagegen hat das Nationalfondprogramm 59 die zentralen Antworten geliefert, dass gentechnisch veränderte Pflanzen die Erträge steigern können, deutlich weniger Pestizide benötigen und den nicht GVO-Planzen bezüglich Risiken gleichzusetzen seien: «Es gibt wirklich nichts Innovationsfeindlicheres und Hilfloseres als Technologieverbote und Moratorien.» Es sei auch ein falsches Signal an die Forschung.

Ein unbefristetes Totalverbot für den GVO-Anbau wäre nicht verhältnismässig und verfassungsrechtlich äusserst problematisch.
Autor: Doris Leuthard Umweltministerin

Umweltministerin Doris Leuthard erinnerte, dass der Bundesrat im Auftrag des Parlaments eine Koexistenz-Regelung ausgearbeitet hat – unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse, risikobasiert und unter Aufsicht der Ethikkommission. Entsprechend werde nun eine Verlängerung des Moratoriums angestrebt. Am Anbauverbot werde festgehalten und in die Grundlagenforschung weiter investiert, um die ungelösten Fragen einer allfälligen späteren Koexistenz zu klären.

Vorschlag des Bundesrats: Der Bundesrat will eine kontrollierte Einführung von GVO ermöglichen und dabei einen hohen Schutz herkömmlicher Kulturen gewährleisten. Die Konsumenten sollen auch künftig die Wahl haben. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, GVO-Kulturen nur in bestimmten Anbaugebieten zuzulassen, die kontrolliert werden.

Zur Sicherung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen sieht der Bundesrat Isolationsabstände und Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs vor. Vorschriften sind auch zur Trennung des Warenflusses geplant. Die Gegner einer Koexistenz-Regelung machen geltend, dass die Schweiz dafür zu klein sei beziehungsweise die Gefahr von Vermischungen zu gross.

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