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Bundesrat Alain Berset: Spitäler sind in der Verantwortung
Aus News-Clip vom 10.09.2014.
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Session In welcher Sprache muss ein Arzt kommunizieren können?

Kein Widerstand im Parlament: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem revidierten Medizinalberufegesetz zugestimmt. Zu reden gab jedoch, ob allen Medizinern das Beherrschen einer Landessprache vorgeschrieben werden soll.

Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin in der Schweiz stärken. Mit neuen Ausbildungszielen soll zudem der in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung getragen werden.

Dies war im Parlament nicht umstritten. Doch in einzelnen Punkten hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Ergänzungen am Gesetz angebracht (siehe Box). Er folgte dabei einmütig den Anträgen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).

Umstritten war im Nationalrat einzig, ob eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will.

Der Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf – etwa Arzt, Tierarzt, Zahnarzt oder Apotheker – ausüben zu können. Die Mehrheit wollte mit ihrem Antrag garantieren, dass auch Spitalärzte in einer Landessprache miteinander und mit den Patienten reden können.

Ausnahme für Mediziner ohne Patienten

Eine Minderheit von FDP und SP lehnte dies mit Rücksicht auf Forscher und hochspezialisierte Ärzte, die keinen oder kaum Kontakt mit Patienten haben, ab. «Eine Landessprache soll Voraussetzung für die Ausübung des Berufes sein, aber nicht für die Eintragung im Register», führte Ignazio Cassis (FDP/TI) aus. In seinen Augen sollen die Sprachkenntnisse erst für die Praxisbewilligung in einem Kanton oder eine Spitalanstellung massgebend sein.

Ich höre immer wieder Klagen von Patienten, dass Ärzte in Zürich kein Deutsch könnten.
Autor: Margrit KesslerNationalrätin (GLP/SG)

Nach Ansicht von Margrit Kessler (GLP/SG), Präsidentin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz, ist dagegen die Beherrschung einer Landessprache bereits für die Registrierung im Berufsregister zwingend: «Ich höre immer wieder Klagen von Patienten, dass Ärzte in Zürich kein Deutsch könnten.»

Ständerat wegen Differenz am Zug

Auch für Gesundheitsminister Alain Berset ist klar, dass Ärzte eine Landessprache beherrschen müssten. Wenn es um das Vorschreiben der notwendigen Kompetenzen gehe, müsse man aber den Spitälern vertrauen, sagte er.

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat das neue Medizinalberufegesetz gutgeheissen. Der Entschied fiel mit 190 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht aber nochmals zurück in den Ständerat. Er soll entscheiden, ob im Gesetz festgeschrieben werden soll, dass Ärzte für ihren Berufsregistereintrag eine Landessprache beherrschen müssen.

Ergänzungen im Gesetz

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  • Pharmazie-Studierende erhalten Grundkenntnisse über Diagnosen, Behandlungen und Impfungen
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung wird für alle selbständigen Mediziner Pflicht
  • Kantone sollen Informationen über Disziplinarmassnahmen austauschen können
  • Die Registrierungspflicht soll auch für in Gruppenpraxen tätige Mediziner gelten

Effizienz lohnt sich

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Spitäler, die effizienter arbeiten als andere, sollen auch unter dem Fallpauschalen-Regime Gewinne einstreichen dürfen. Der Nationalrat hat die entsprechende Motion von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel mit 110 mit 59 Stimmen angenommen – gegen den Widerstand der Linken und von Bundesrat Alain Berset. Der Ständerat hiess das Anliegen schon im Juni gut.

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