Das linke Ansinnen im Nationalrat war klar: Jede Person in der Schweiz soll eine Woche bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr geniessen können. Das Ziel: Mit dem Urlaub sollen bestehende Ungleichgewichte zwischen den Gesellschaftsschichten behoben werden.
Die bürgerliche Mehrheit konnte dem linken Ansinnen nichts abgewinnen. Der Nationalrat verwarf den Weiterbildungsurlaub deutlich mit 123 zu 60 Stimmen.
«Grosse Idee»
Chancenlos war auch der Antrag einer linken Minderheit, Lohnausfälle wegen Langzeitweiterbildungen teilweise aus der AHV auszugleichen. Matthias Aebischer (SP/BE) sprach von einer «grossen Idee»: «Anders als früher arbeitet heute kaum mehr jemand das ganze Leben lang im gleichen Beruf. Solche grundsätzlichen Veränderungen verlangen nach grundsätzlichen Massnahmen», sagte Aebischer.
Unterstützt wurde die SP von den Grünen und einzelnen Mitgliedern der CVP. Die Ratsmehrheit war aber kategorisch gegen einen Rentenvorbezug für Weiterbildungen. «Lassen wir diese Experimente. Dieser Antrag ist systemwidrig», sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).
Auch für Bundesrat Johann Schneider-Amman lag der Zusammenhang zwischen Altersvorsorge und Weiterbildung «nicht auf der Hand». Es handle sich um einen schweren Eingriff in die AHV-Gesetzgebung, warnte er. Der Antrag scheiterte mit 126 zu 58 Stimmen.
Keine neuen Pflichten
Damit bleibt der Nationalrat in Sachen Weiterbildung auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Kurs. Dieser konzipierte das Weiterbildungsgesetz, mit dem die Bildungsverfassung von 2006 umgesetzt wird, als Rahmengesetz.
Sämtliche Versuche, Staat und Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, scheiterten aber am bürgerlichen Widerstand. Gerade die FDP konnte mit dem Gesetz nur deshalb leben, weil es keine neuen Regulierungen und kaum zusätzliche Kosten verursacht.
Funktionierender Markt
Auch den – nach Ansicht der Ratsmehrheit – bestens funktionierenden privaten Bildungsmarkt liess er unangetastet. Das Gesetz verbietet der öffentlichen Hand ausdrücklich, private, nicht subventionierte Weiterbildungsangebote zu konkurrieren.
Eine der wenigen Ausweitungen, die das Gesetz im Lauf der Debatte erfuhr, betrifft Information und Beratung zu Weiterbildungsangeboten. Diese sollen für jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
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