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Session Nachträglicher Geldsegen für Unternehmen

Der Bund muss Unternehmen 600 Millionen Franken zurückzahlen. Es handelt sich dabei um Verzugszinsen, die wegen eines Formfehlers bei den Steuerangaben anfielen. National- und Ständerat haben damit eine Änderung der Steuerpraxis beschlossen, die rückwirkend gelten soll.

  • Darum geht es

Schweizer Unternehmen sollen rückwirkend rund 600 Millionen Franken von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückerhalten. Der Ständerat beschloss mit 27 zu 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen, sich hierbei dem Nationalrat anzuschliessen.

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Bund muss Unternehmen Verzugszinsen zurückerstatten
aus Rendez-vous vom 20.09.2016. Bild: Keystone
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Bei den 600 Millionen geht es um Verzugszinsen, die Konzerne in den letzten fünf Jahren bezahlen mussten, wenn sie eine Frist für die Meldung von konzerninternen Dividendenzahlungen verpasst hatten. Künftig soll diese Meldung auch nach Ablauf der Frist erfolgen können, ohne dass die Firmen Verzugszinsen bezahlen müssen.

Wegen Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit der Rückwirkung sprach sich der Ständerat zunächst gegen die Rückwirkung aus. Nun hat sich die kleine Kammer doch anders entschieden. Sie stützte sich dabei auf ein neues Rechtsgutachten.

Ein erstes Gutachten des Bundesamtes für Justiz hatte die Rückwirkung als rechtswidrig eingestuft. Doch ein zweites Gutachten von Staatsrechtler Georg Müller kam zum Schluss, diese sei rechtskonform, da sie den Betroffenen zugute komme.

  • Die Debatte

Weil die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes rückwirkend auf 2011 in Kraft gesetzt werden soll, sprach die Ratslinke von einem «staatspolitischen Sündenfall». Es gehe um einen bedeutenden Betrag, sagte Ständerat Christian Levrat (SP/FR). Erich Ettlin (CVP/OW) widersprach. Die betroffenen Unternehmen hätten bloss ein Formular zu spät eingereicht. Das sei eine Lappalie. Dafür 600 Millionen Franken bezahlen zu müssen, sei nicht angemessen. «Das ist Wegelagerei», sagte Ettlin.

Auch Finanzminister Ueli Maurer stellte sich – wie bereits seine Amtsvorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf – gegen die Rückwirkung der Änderung. Sie verletze den Grundsatz der Rechtssicherheit und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall.

  • So geht es weiter

Noch keine Einigung gibt es bei den Sanktionen für eine Missachtung der Meldefrist. Die Räte hatten sich bereits auf eine Ordnungsbusse von 5000 Franken geeinigt. In der zweiten Runde entschied sich der Nationalrat dann für eine strafrechtliche Sanktion. Der Ständerat hat heute beschlossen, an der Ordnungsbusse festzuhalten. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.

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