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Rückwirkendes Sorgerecht
Aus 10 vor 10 vom 03.06.2013.
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Session Nationalrat will neue Sorgerechts-Regeln für alle Geschiedenen

Zum Auftakt der Sommersession hat der Nationalrat Differenzen zum Ständerat über das künftige Sorgerecht bereinigt. Uneinig mit der Kleinen Kammer ist sich jedoch der Nationalrat in der Regelung, für wen die neue Gesetzgebung gelten soll. Das Geschäft geht wieder zurück an den Ständerat.

Eine Person hält ein Kind an der Hand.
Legende: Beide Räte befürworten das gemeinsame Sorgerecht bei getrennten Eltern. Keystone

Über den Grundsatz, dass Eltern bei der Scheidung künftig gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten sollen, sind sich National- und Ständerat zwar einig. An der Frage, für welche Paare die neue Regelung gilt, scheiden sich aber die Geister.

Auch in der zweiten Beratung über die Teilrevision des Zivilgesetzbuchs entschied der Nationalrat, dass alle bereits geschiedenen Paare das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Eine Minderheit wollte wie der Ständerat die Rückwirkung der neuen Regelung auf jene Paare beschränken, die nicht länger als fünf Jahre geschieden sind. Dies entpuppte sich in der Debatte als grösster Stolperstein für das Geschäft.

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Daniel Jositsch befürchtet eine Prozessflut
Aus News-Clip vom 03.06.2013.
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Daniel Jositsch (SP/ZH) warnte davor, alte Wunden wieder aufzureissen. Eine Lösung, die möglicherweise erst nach jahrelangen Streitigkeiten erzielt worden sei, dürfe nicht wieder in Frage gestellt werden. Dies sei nicht im Interesse der Kinder. Ausserdem könne es zu einer wahren Prozesswelle kommen, sagte Jositsch.

Mit 117 zu 66 Stimmen entschied sich der Nationalrat aber dagegen, die Rückwirkung der neuen Sorgerechts-Regelung zeitlich zu limitieren. «Wenn nach über fünf Jahren noch ein Bedürfnis besteht, die Verhältnisse zu ändern, dann besteht ohnehin ein Konflikt», sagte Beat Flach (GLP/AG).

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Für Pirmin Schwander geht es um einen Systemwechsel
Aus News-Clip vom 03.06.2013.
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Information beim Zügeln genügt

Beim sogenannten Zügelartikel dagegen folgte der Nationalrat der kleinen Kammer. Auf Antrag seiner Kommission übernahm er das weniger strenge Regime beim Wechsel des Aufenthaltsorts eines Elternteils oder des Kindes. Der andere Elternteil soll nur dann seine Zustimmung geben müssen, wenn der Aufenthaltsort des Kindes geändert wird.

Zügelt ein Elternteil, soll eine Information genügen. Dies gilt auch, wenn das Kind bei alleiniger Sorge eines Elternteils umzieht. In der ersten Beratung hatte der Nationalrat beschlossen, dass auch bei einem Aufenthaltsortswechsel eines Elternteils der andere zustimmen muss, sofern der Wechsel einen Einfluss auf die Ausübung der Sorge hat.

Der gesellschaftlichen Realität angepasst

Mit der Revision des Zivilgesetzbuchs will der Bundesrat angesichts einer Scheidungsrate von fast 50 Prozent das Sorgerecht der gesellschaftlichen Realität anpassen. Neu soll das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Zivilstand der Normalfall sein, wenn die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich über Unterhalt und Betreuung einigen können.

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